Düsseldorfer Tabelle: Mehr Unterhalt für Kinder und neue Regelungen für Großeltern
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Einführung einer überarbeiteten Düsseldorfer Tabelle ab Jahresbeginn angekündigt, die eine Erhöhung des Kindesunterhalts vorsieht. Seit Jahrzehnten als nationale Benchmark für Unterhaltszahlungen anerkannt, berücksichtigt die Tabelle die veränderten Bedarfssätze für verschiedene Altersgruppen und Einkommenslevel.
Mit der Anpassung steigen die Mindestbedarfe für minderjährige Kinder in allen Altersstufen um vier Euro. Ab 1. Januar 2026 belaufen sich die Beträge für Kinder bis fünf Jahre auf 486 Euro, für Sechs- bis Elfjährige auf 558 Euro und für Jugendliche bis 17 Jahre auf 653 Euro in der niedrigsten Einkommensgruppe bis 2.100 Euro netto. Auch für volljährige Kinder erhöht sich der Bedarf auf 698 Euro, während der Satz für studierende Kinder, die nicht im Elternhaus leben, bei 990 Euro verbleibt.
Neu in der Tabelle ist die konkrete Festlegung des Selbstbehalts beim Elternunterhalt. Künftig gilt ein Mindestbetrag von 2.650 Euro für erwachsene Kinder, die ihren Eltern bei Pflegebedürftigkeit finanziell unterstützen müssen. Zusammenlebende Ehepartner haben einen Selbstbehalt von mindestens 2.120 Euro. Diese Regelung basiert auf einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024, das Unterhaltspflichtigen 70 Prozent des über den Mindestselbstbehalt hinausgehenden Einkommens belässt.
Erstmals wird auch der Selbstbehalt beim Enkelunterhalt genauer geregelt. Großeltern müssen Unterhalt leisten, wenn die Eltern das nicht können, und können dabei denselben Mindestbetrag wie beim Elternunterhalt ansetzen. Allerdings bleibt hier das übersteigende Einkommen zur Hälfte anrechnungsfrei.
Die Düsseldorf Tabelle wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland zur Unterhaltsbestimmung genutzt und ist das Resultat einer Kooperation aller beteiligten Gerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages.

