Commerzbank drohen millionenschwere Rückzahlungen
Die Commerzbank sieht sich mit potenziellen Rückzahlungen in Höhe von rund zehn Millionen Euro konfrontiert, die aus den ehemals erhobenen Verwahrentgelten resultieren. Etwa 40.000 Kundinnen und Kunden könnten einen Anspruch auf Entschädigung haben, berichtete die 'Süddeutsche Zeitung'. Voraussetzung hierfür ist die Rückmeldung der inzwischen von der Bank kontaktierten Betroffenen.
Hintergrund dieser Entwicklung ist die im Euroraum von 2014 bis 2022 geltende Praxis, wo Banken Zinsen für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlten und diese Kosten oftmals an ihre Kunden in Form von Negativzinsen weiterreichten. So auch die Commerzbank, die Verwahrentgelte auf Guthaben über 50.000 Euro erhob. Die Zinspolitik der EZB änderte sich jedoch im Juli 2022, was zur Lockerung der Gebührenpraxis bei Banken führte.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Februar 2025 stellte fest, dass Verwahrentgelte für Spar- und Tagesgeldkonten unzulässig sind, da sie dem Zweck des Sparens widersprechen. Daraufhin verpflichtete das Oberlandesgericht Frankfurt die Banken, ihre Kunden über die Unwirksamkeit dieser Klauseln zu informieren. Die Commerzbank implementiert diese Gerichtsentscheidungen bereits. Die Banksprecherin bestätigte, dass keine Verwahrentgelte seit Mitte 2022 mehr erhoben und entsprechende Klauseln aus den Verträgen gestrichen wurden.

