BSZ e.V. fordert: Banken sollen Kreditnehmern zu Unrecht kassierte Bearbeitungsgebühren automatisch erstatten

(lifepr) Dieburg, 30.10.2014 - BGH bestätigt Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten. Der BSZ e.V. fordert die Kreditinstitute auf, nicht darauf zu warten, dass betroffene Kreditnehmer die zu Unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, sondern die Rückerstattung freiwillig und ohne Aufforderung automatisch den Betroffenen überweisen! Das wäre ein guter Anfang um verlorenes Vertrauen wieder zurückzuholen.

Nun hat der BGH den Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers gegenüber der Bank bei Zahlung von Bearbeitungsentgelten bestätigt. Der BGH hat am 28.10.2014 bestätigt, dass dem Kreditnehmer bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank gerichtet auf Erstattung der Bearbeitungsgebühr zusteht und dass nur solche Rückforderungsansprüche verjährt sind, die vor dem Jahr 2004 oder aber im Jahr 2004 vor mehr als zehn Jahren entstanden sind.

Nach Meinung des BSZ e.V. ergibt sich für alle Banken und Sparkassen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs, eine nicht wiederkehrende Chance das durch die Bankenkrise ramponierte Image aufzupolieren.

Nur zur Erinnerung:

Die Kosten für die Banken-Rettung werden auf 65 bis 70 Milliarden Euro geschätzt. Die Krise hat das Vertrauen der Kunden in ihre Kreditinstitute massiv erschüttert. Jetzt kämpfen die Banken darum, Vertrauen zurückzugewinnen. Doch das Image der Banken ist weiterhin miserabel. Es ist nicht nur die Finanzmarktkrise die das Ansehen der Banken insgesamt erheblichen Schaden zugefügt hat, nein es sind auch die Praktiken im Bereich Kapitalanlage. Hier wurden viele Bankkunden in Anlagen gedrängt die für diese vollkommen ungeeignet waren. Lehman, Film- und Medienfonds und Schiffsfonds sollen hier als Beispiel genannt sein.

Um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen müssen die Banken und Sparkassen sich schon etwas ganz besonderes einfallen lassen.

Der BSZ e.V. fordert die Kreditinstitute auf, nicht darauf zu warten, dass betroffene Kreditnehmer die zu unrecht kassierten Bearbeitungsgebühren zurückverlangen, sondern die Rückerstattung freiwillig und ohne Aufforderung automatisch den Betroffenen überweisen! Das wäre ein guter Anfang um verlorenes Vertrauen wieder zurückzuholen.

Bei verjährten Forderungen könnten die Kreditinstitute auch einmal auf den Verjährungseinspruch verzichten. Die Forderung des Kunden besteht ja zu Recht! Sie kann nur nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden. Banken die das tun, können dann zu Recht von sich sagen: Wir haben verstanden!"

Der Rat an betroffene Bankkunden die auf Unverbesserliche treffen:

Aufgrund der aktuellen Entscheidungen des BGH vom 28.10.2014 ist nunmehr Eile geboten, denn es besteht die Gefahr, dass etwaige Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren. Betroffene Anleger, die gegenüber einer Bank Bearbeitungsgebühren entrichtet haben, sollten daher schnellst möglich einen auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt konsultieren, damit dieser prüft, ob dem jeweiligen Anleger ein Rückforderungsanspruch gegenüber der Bank zusteht und ggf. verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden können.

Alternativ kann man natürlich seine Forderung mittels einem der im Internet zu findenden Musterbriefe bei seinem Kreditinstitut geltend machen. Nach ergebnislosem Fristablauf, sollte dann allerdings sofort ein Anwalt eingeschaltet werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 30.10.2014 · 11:12 Uhr
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