BaFin rät Bausparkassen zur Kündigung teurer Bausparverträge

Banken sollten einen alten Bausparvertrag kündigen, wenn dieser aufgrund hoher Zinsen zu teuer wird. Dazu rät nun die BaFin, um einer möglichen Schieflage der Bausparkassen vorzubeugen. Bereits in der Vergangenheit haben Banken teure Bausparverträge gekündigt - zum Ärger von Verbrauchern und Verbraucherschützern. Nun haben die Geldinstitute Rückendeckung.

Verbraucher könnten bald zu ihrem Bausparvertrag eine Kündigung von der jeweiligen Bausparkasse erhalten. Denn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät zu einer Kündigung, wenn bei Altverträgen der garantierte Guthabenzins zu einer zu starken Belastung für die Bausparkasse wird. Gegenüber dem Finanzministerium wirbt die Aufsichtsbehörde laut einem Bericht der dpa sogar dafür, das Bausparkassengesetz zu ändern. Demnach soll es Geldinstituten in Zukunft erleichtert werden, Altverträge zu kündigen. Ein Sprecher des Ministeriums streitet derweil ab, dass es bereits konkrete Pläne für eine Gesetzesänderung gäbe.

Kündigung des Bausparvertrags: Keine neue Praxis

Bereits im letzten Jahr hat die Bausparkasse Wüstenrot Schlagzeilen gemacht, als sie 15.000 alte Bausparverträge kündigte. Auch die LBS Bayern hat sich vor kurzem zu einem solchen Schritt entschlossen. In beiden Fällen waren die hohen Zinsen bzw. die derzeitige Niedrigzinsphase Grund für die Kündigungen. Altverträge verfügen noch über eine höhere Garantieverzinsung von beispielsweise 3,5 Prozent. Momentan liegt der Garantiezins nur noch bei 1,75 Prozent, zum Jahreswechsel wird er sogar auf 1,25 Prozent gesenkt. Die Bausparkassen müssen bei den alten Verträgen trotzdem die vertraglich geregelten Garantien bedienen.

Darüber hinaus sind die Bausparverträge für einige Kunden lukrativer, wenn sie weiter bespart werden, selbst wenn die Bausparsumme längst erreicht ist. Dies belastet allerdings die Bausparkassen, denn sie können im derzeitigen Niedrigzinsumfeld die vereinbarten Zinsen nicht ohne weiteres erwirtschaften - und zahlen teilweise obendrauf. Allein bei Wüstenrot entstehen pro Jahr Kosten in Höhe von 100 Millionen Euro durch die alten Hochzins-Verträge.

Kündigung des Bausparvertrags: Bausparkassen bekommen Rückendeckung

Um eine finanziellen Überbelastung zu vermeiden, bleibt den Bausparkassen nur übrig den Bausparvertrag zu kündigen, wenn es zu einer Übersparung kommt. Verbraucherschützer haben dieses Vorgehen in der Vergangenheit jedoch immer wieder kritisiert, auch wenn Ombudsleute oftmals im Sinne der Bausparkassen entschieden haben. Da nun auch die BaFin zu einer Kündigung der teuren Bausparverträge rät, wird es für betroffene Sparer wohl noch schwerer werden, sich gegen eine Kündigung ihres Bausparvertrags zu wehren.

Neue Bausparer profitieren durch Lockerung bei Provisionsregelung

Für neue Bausparer gibt es hingegen gute Nachrichten von der BaFin. So sollen Vermittler ihre Provisionen zukünftig mit dem Bausparer teilen dürfen. Bisher war dies nicht vorgesehen. Für Bausparer bedeutet dies, dass es nun einen gewissen Verhandlungsspielraum bei der Bausparprovision geben könnte. Wie sich das allerdings in der Praxis gestalten wird, bleibt abzuwarten. Der Verband der Privaten Bausparkassen zeigt sich hinsichtlich der BaFin-Pläne skeptisch: "Sollten Vermittler ihre Provision teilweise an die Bausparkunden weitergeben wollen, müssen sie [...] damit rechnen, dass sie dafür von den Bausparkassen keinen Ausgleich bekommen und dies auf eigene Kosten bestreiten dürfen."

Baufinanzierung
[finanzen.de] · 08.12.2014 · 10:15 Uhr
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