Stufenweise Anhebung: Neuer Mindestlohn für Altenpflegekräfte ab 2026
Die Anhebung der Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege steht bevor. Ab dem 1. Juli 2026 sollen Pflegehilfskräfte eine erste Lohnerhöhung erfahren, wobei der Stundensatz von 16,10 Euro auf 16,52 Euro angehoben wird. Eine weitere Erhöhung soll am 1. Juli 2027 folgen, sodass dann 16,95 Euro pro Stunde die neue Untergrenze bilden.
Auch für qualifizierte Pflegehilfskräfte, die eine mindestens einjährige Ausbildung absolviert haben, sind Lohnsteigerungen in Sicht. Ihre Mindestvergütung soll von derzeit 17,35 Euro auf zunächst 17,80 Euro und später auf 18,26 Euro steigen. Für die wichtigen Pflegefachkräfte wird der Stundenlohn von bisher 20,50 Euro auf 21,03 Euro und in einem zweiten Schritt auf 21,58 Euro angehoben werden.
Diese Anpassungen beruhen auf Empfehlungen einer Kommission, die im Einklang mit dem Bundesarbeits- und dem Bundesgesundheitsministerium steht. Die Maßnahmen sollen bundesweit per Verordnung umgesetzt werden. In den betroffenen Einrichtungen arbeiten rund 1,3 Millionen Menschen. Außerhalb dieser Einrichtungen, etwa in Privathaushalten, gilt weiterhin der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro.
Arbeitsministerin Bärbel Bas zeigt sich erfreut über die Lohnzuwächse, die eine Würdigung der täglichen und nächtlichen Anstrengungen der Pflegekräfte darstellen. Gesundheitsministerin Nina Warken weist indes darauf hin, dass die Bezahlung in den Einrichtungen bereits oft über dem Mindestlohn liege, da dort Tariflöhne gezahlt werden.
Cornelia Prüfer-Storcks, die frühere Hamburger Gesundheitssenatorin und Vertreterin des Arbeitsministeriums in der Pflegekommission, betont die Bedeutung des Pflegemindestlohns als einklagbarem Anspruch. Die Gewerkschaft Verdi fügt hinzu, dass die Versorgungsverträge nur dann geschlossen werden können, wenn tarifähnliche Löhne gezahlt werden – allerdings ohne Garantie auf eine bestimmte Höhe für individuelle Arbeitsverhältnisse.

