Rechtsanspruch auf Kita-Plätze: Droht eine Klagewelle?

Das ändert sich ab dem 01.08.2013
Bis zum 31. Juli 2013 gilt laut § 24 SGB VIII, dass lediglich Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte haben. Genau dies soll sich aber ab dem 01. August 2013 ändern. Ab dann stellt das Kinderförderungsgesetz nämlich auch Eltern von Kindern ab dem vollendeten 1. Lebensjahr einen solchen Betreuungsplatz in Aussicht. Mit jener Gesetzesänderung wird ein im Jahr 2008 gegebenes Versprechen eingelöst, welches sich auf die Gewährleistung eines besseren Betreuungsangebotes auch für die unter Dreijährigen bezog. Das Gesetz soll vor allem Müttern einen schnelleren Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen.
Bislang sieht es jedoch nicht so aus, als könnte man im August allen Kindern, welche jene neue Regelung betrifft, einen Platz in einer Einrichtung anbieten. Wie viele Betreuungsplätze fehlen, ist dabei unklar. Tatsächlich gehen die Schätzungen weit auseinander: So ging das Statistische Bundesamt im März 2012 von etwa 220.000 fehlenden Plätzen aus. Inzwischen sind die Prognosen optimistischer. Neuere Schätzungen gehen zum Stichtag von einer Lücke von ca. 150.000 Kita-Plätzen aus. Jene Zahlen lassen bereits vermuten, dass im August längst nicht jedes Kind einen Betreuungsplatz erhalten wird. Nun bleibt nur noch die Frage, wie viele der Eltern, die keinen Kita-Platz erhalten, Klage einreichen werden.
Warum eine Rechtsschutzversicherung nun sinnvoll ist
Wer tatsächlich keinen Betreuungsplatz erhält, sieht sich nicht selten mit einem ganz anderen Problem konfrontiert: Wie soll die Klage überhaupt finanziert werden? Tatsächlich können sich nur die wenigsten Eltern überhaupt eine solche Klage leisten – vom bürokratischen Aufwand einmal ganz abgesehen! Als nützlich erweist sich in diesem konkreten Fall eine Rechtsschutzversicherung wie zum Beispiel die Advocard. Die Police erstattet etwaige Anwalts- oder Prozesskosten, sofern die Rechtsschutzversicherung den privaten Bereich einschließt. Wichtig ist außerdem, dass Sie die Versicherung rechtzeitig vor Einreichung der Klage abschließen. Meist ist nämlich eine Wartezeit von 3 Monaten vereinbart. Erst nach jener können Sie die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.

