In nicht einmal mehr einem halben Jahr ist es so weit: Laut Kinderförderungsgesetz (KiFöG) sollen Eltern ab dem 01. August 2013 auch für Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. In den Gemeinden fürchtet man schon jetzt eine Klagewelle. Denn: Die vorhandenen ...

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