Hamburger Finanzämter im Kreuzverhör: Jagd auf Milliardenverluste durch Cum-Ex und Cum-Cum
Hamburgs Finanzbehörden beschäftigen sich intensiv mit komplexen Cum-Ex- und Cum-Cum-Transaktionen, deren finanzieller Schaden auf etwa 1,1 Milliarden Euro geschätzt wird. Aktuell prüfen die Finanzämter sechs Cum-Ex-Fälle mit einer Rückerstattungssumme von 483 Millionen Euro sowie neun Cum-Cum-Fälle, die 641 Millionen Euro betreffen. Die genaue Höhe der möglichen Rückforderungen bleibt jedoch derzeit unklar.
Bisher wurden seit 2015 rechtlich verbindliche Rückforderungen in Höhe von 122,3 Millionen Euro erfolgreich umgesetzt. Im Kontext der Cum-Cum-Geschäfte wurden zudem 18,8 Millionen Euro an Zinsen eingezogen, wobei bisher keine Bußgelder verhängt worden sind. Das Finanzamt für Prüfungsdienste und Strafsachen in Hamburg führt aktuell in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Köln 36 Strafverfahren zu Cum-Cum-Geschäften durch. In zwei Fällen wird zudem das Bestehen eines Anfangsverdachts geprüft.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat bisher keine Ermittlungsverfahren zu Cum-Cum-Geschäften eröffnet, da die Verantwortung für die Strafverfolgung dieser Art von Vergehen traditionell bei den Kölner Behörden liegt, in deren Nähe das Bundeszentralamt für Steuern ansässig ist.
David Stoop, haushaltspolitischer Sprecher der Linksfraktion, kritisiert die bisherige Inaktivität Hamburgs bei der Verhängung von Bußgeldern scharf und fordert eine konsequente Bestrafung der Verantwortlichen. Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte haben es Finanzakteuren ermöglicht, milliardenschwere Steuererstattungen zu erhalten, ohne die entsprechenden Steuern tatsächlich gezahlt zu haben. Nach Angaben von Anne Brorhilker, einer Expertin auf diesem Gebiet, wird der Schaden durch Cum-Ex-Transaktionen auf etwa 10 Milliarden Euro und durch Cum-Cum-Geschäfte auf nahezu 30 Milliarden Euro geschätzt.

