Grundrente: Höheres Partnereinkommen mindert möglichen Anspruch
Die Grundrente wurde von Anfang an kontrovers diskutiert, und aktuelle Entwicklungen sorgen erneut für Schlagzeilen. Ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel präzisiert nun, dass das zu versteuernde Einkommen des Ehepartners den eigenen Anspruch auf Grundrente beeinflussen kann, und bestätigt hierbei die geltende gesetzliche Regelung.
Wesentlich für das Urteil war die Betrachtung der Unterhaltspflichten innerhalb der Ehe. Im Gegensatz zu Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind Ehegatten in Deutschland verpflichtet, für die finanzielle Versorgung des Partners zu sorgen. Diese Verpflichtung hat zur Folge, dass bei Berechnung der Grundrente die Einkommenssituation des Ehepartners berücksichtigt wird.
Im Vergleich bleiben nichtverheiratete Lebensgemeinschaften außen vor: Hier gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Unterhaltspflicht, was bedeutet, dass selbst ein hochverdienender Partner den eigenen Grundrentenanspruch des anderen nicht schmälert.
Laut der Deutschen Rentenversicherung erhielten Ende 2023 etwa 1,27 Millionen Rentner in Deutschland einen Grundrentenzuschlag. Der durchschnittliche Zuschlag lag bei 92 Euro monatlich, was in etwa 4,9 Prozent aller Rentenbezüge ausmacht.

