Einlagensicherung: So sicher ist Ihr Geld bei der Bank

In einem Zeitalter von Wirtschaftskrisen und Problemen im Bankensektor fragen sich Kunden oft, wie sicher ihre Geldeinlagen eigentlich sind. Sparbücher und Girokonten sind schließlich weniger riskant als Aktien oder Ähnliches. Doch gilt das auch bei einer Insolvenz der Bank? Genau aus dieser Fragestellung hat sich die Einlagensicherung für Bankguthaben entwickelt.
Einlagensicherung der Banken?
Die Einlagensicherung stellt ein Sicherungssystem dar, dass insbesondere bei der Insolvenz einer Bank Schutz bieten soll. Für den Kunden bedeutet die Einlagensicherung das Versprechen, kurzfristig an einen wesentlichen Teil seines Vermögens zu kommen und sich nicht um dessen Verlust sorgen zu müssen. Die Pflicht eine solche Sicherung zu besitzen, wurde von der Europäischen Union festgelegt. Dabei kann jedes Land individuell entscheiden, wie diese Anweisung der EU exakt umzusetzen ist. Daraus resultieren viele unterschiedliche Sicherungsfonds für die verschiedenen Länder aber auch mehrere Fonds innerhalb eines Landes.
Banken müssen mindestens einem Sicherungsfonds angehören, der pro Kunde Einlagen bis zu 100.000 Euro absichert. Das Guthaben muss im Falle einer Insolvenz binnen einer Woche für den Kunden verfügbar sein. Dafür hat der Sicherungsfonds Sorge zu tragen, damit Bankkunden weiterhin die Kosten des täglichen Lebens bestreiten können. Darüber hinaus muss jede Bank ihre Kunden informieren, welchen Sicherungseinrichtungen sie angehört und welcher Betrag geschützt ist. Auf diesem Weg soll klar ersichtlich sein, welcher Betrag sicher ist.
Banken können sich ich im Übrigen auch entscheiden, mehr als einem Sicherungsfonds beizutreten. Dann sind unter Umständen auch höhere Beträge als 100.000 Euro abgesichert. Viele Informationen zur Einlagensicherung der Banken und anderen Finanzthemen lassen sich auch im Internet finden, beispielsweise bei finanz-markt.com.
Einlagensicherung für die verschiedenen Arten von Kreditinstituten
In Deutschland gibt es private Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und einige andere. Für diese Kreditinstitute gelten unterschiedliche Regelungen der Einlagensicherung.
Private Banken: Private Institute müssen sich der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) anschließen. Diese Einrichtung hat den Auftrag direkt aus dem Finanzministerium erhalten. Das gilt allerdings nur für Banken mit Sitz in Deutschland. Teilnehmende Banken müssen einen Beitrag an die EdB zahlen und sind dafür geschützt. Die EdB funktioniert damit wie eine Versicherung. Jedoch ist davon auszugehen, dass nur einzelne Banken in der Praxis gerettet werden können. Eine Insolvenz von vielen Banken gleichzeitig könnte diese Sicherungseinrichtung nicht regulieren.
Genossenschaftsbanken: Der Bundesverband der Volksbanken/Raiffeisenbanken schützt die Gelder von Genossenschaftsbanken. Diese nehmen nicht an der EdB teil. Stattdessen schützen sich die einzelnen Banken gegenseitig. Wenn eine Bank in Schieflage gerät, stehen alle anderen dafür gerade. Daher sind Einlagen praktisch unbegrenzt geschützt.
Sparkassen: Ähnlich wie bei den Genossenschaftsbanken sieht die Einlagensicherung von Sparkassen aus. Der einzige Unterschied ist, dass sie einem separaten System angehören. Im Falle einer Insolvenz kaufen die Sparkassen dann einfach das notleidende Institut und stehen damit auch für die Sicherheit der Einlagen gerade.
EU-Einlagensicherung
Seit einigen Jahren wird von einzelnen EU-Ländern eine europäische Einlagensicherung gefordert. Aus der Politik und dem Bankwesen wurden, wie man hier nachlese kann, aber immer wieder Bedenken geäußert.
Grund dafür sind die schlechten Bilanzen südeuropäischer Banken mit vielen "faulen" Krediten. Demnach würden diese schwachen Institute von der europaweiten Einlagensicherung profitieren und verantwortungsbewusste Banken darunter leiden. Der Risikoabbau sei ein wichtigeres Ziel, als die Abwälzung des Risikos auf andere, ist man sich in Zentral- und Nordeuropa einig.
Generell wird zu mehr Eigenverantwortung der Banken aufgerufen. Wenn jede Bank sich selbst bestmöglich absichert, ist keine europäische Einlagensicherung mehr notwendig. Zudem sehen viele Beobachter das Risiko, dass die bestehenden Sicherungsmechanismen an Wirksamkeit verlieren oder zugunsten einer übergeordneten Lösung aufgehoben werden. Selbst der deutsche Finanzminister äußert sich hier skeptisch über die EU-Einlagensicherung und meldet Bedenken an. Daher ist fraglich, ob dieses Projekt tatsächlich in die Praxis umgesetzt wird.

