Drohnenabwehr: Unternehmen stehen vor rechtlichen Hürden
Viele deutsche Unternehmen zeigen Interesse an der Implementierung einer Drohnenabwehr durch ihren Werkschutz, um sich gegen Sabotageakte zu wappnen. Die Bereitschaft, finanzielle Mittel dafürfür bereitzustellen, ist vorhanden. Doch, so erklärt André Bodemann, stellvertretender Befehlshaber des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr, fehle es an einer rechtlichen Grundlage, die eine solche Maßnahme ermöglicht.
Bodemann, verantwortlich für den Operationsplan Deutschland, welcher die zivil-militärische Zusammenarbeit in Krisenzeiten regelt, hat regelmäßig Kontakt zu Vertretern der Wirtschaft. Er betont die Notwendigkeit eines Umdenkens: Unternehmen sollten erkennen, dass auch sie potenzielle Angriffsziele sind. In Krisen sind kritische Infrastrukturen anfällig, da sie militärische Operationen und die öffentliche Ordnung stören können.
Obwohl sich die Wirtschaft der Gefahren bewusst ist, fordert Bodemann einen achtsameren Umgang mit sensiblen Informationen. Zu viele Veröffentlichungspflichten bringen kritische Infrastrukturdaten ungeschützt ins Internet. Mit dem nötigen Know-how könnten Saboteure leicht erkennen, welche Infrastrukturteile - wie beispielsweise Transformatorenhäuschen - ins Visier genommen werden sollten, um maximalen Schaden zu verursachen.

