Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer-Reform geplant
Zwei prominente Interessenvertretungen, der Bund der Steuerzahler und der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund, bereiten eine Verfassungsbeschwerde gegen die neue Grundsteuer-Reform vor. Die Ankündigung erfolgte durch die Präsidenten beider Organisationen in München. Dies geschieht, nachdem der Bundesfinanzhof als oberstes Steuergericht Deutschlands die seit Anfang des Jahres wirksame Neuregelung der Grundsteuer als rechtmäßig bestätigt hat. Die Verbände beabsichtigen nun, das umstrittene Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu bringen.
„Für viele Menschen ist dies eine erhebliche Belastung“, betonte Reiner Holznagel, Präsident des Bunds der Steuerzahler, und verdeutlichte damit die Sorgen, die die Reform ausgelöst hat. Grund zur Beanstandung sehen beide Verbände insbesondere in einem möglichen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Die Kritik richtet sich gegen die Ermittlungsmethoden der Finanzämter, die die Grundsteuer auf Basis pauschaler Durchschnittswerte, wie etwa für Nettokaltmieten und Bodenwerte, festlegen dürfen.
Der Bundesfinanzhof sieht in dieser Pauschalisierung zwar eine verfassungsrechtlich vertretbare Regelung, jedoch wird die Kritik von Haus & Grund energisch aufrechterhalten. Verbandspräsident Kai Warnecke äußerte sich besorgt über die Ungenauigkeit dieser Regelung und konstatierte, dass der "Toleranzbereich" bei der Besteuerung überschritten sei.

