Monopolkommission: Umsatzsteuer-Befreiung bedroht Wettbewerb auf dem Briefmarkt
Kleine Briefanbieter in Deutschland erhalten Rückendeckung von der Monopolkommission im Streit um die Umsatzsteuer-Befreiung der Deutschen Post. Das Beratungsgremium der Bundesregierung äußerte in einem aktuellen Gutachten seine Bedenken über das sogenannte „Umsatzsteuerprivileg“ des Bonner Logistikriesen. Die Deutsche Post ist von der Mehrwertsteuer auf ihre Briefdienstleistungen befreit, während das bei vielen ihrer Konkurrenten nur teilweise der Fall ist. Diese steuerliche Ungleichbehandlung könnte insbesondere für Geschäftspost, etwa in Verträgen mit Behörden, Banken und Versicherungen, von erheblicher Bedeutung sein.
Tomaso Duso, Vorsitzender der Monopolkommission, warnt vor den Folgen einer exklusiven Steuer-Befreiung für die Deutsche Post und prophezeit, dass die meisten alternativen Briefdienstleister dadurch nicht überleben könnten. Mit einem Marktanteil von lediglich 15 Prozent sind Konkurrenten wie Citipost, Pin Mail oder Xendis deutlich im Nachteil gegenüber dem ehemaligen Staatsmonopolisten, der 85 Prozent des Marktes dominiert. Duso kritisiert zudem die großzügigen Gewinnzuschläge, die dem Konzern vom Staat gewährt werden und die Wettbewerbsverzerrungen weiter verstärken.
In einem launigen Vergleich hebt Duso hervor, dass selbst das Versenden von Weihnachtskarten in der Zukunft auf dem Spiel stehen könnte, sollte der Markt weiterhin so einseitig geprägt sein. Trotz der schwindenden Rolle des Briefversands bleibt die Deutsche Post ihrer Verpflichtung als Universaldienstleister inklusive eines flächendeckenden Netzes treu. Walther Otremba, Sprecher des Bundesverbandes der alternativen Briefdienste, bekräftigt die Notwendigkeit der Chancengleichheit und fordert das Bundesfinanzministerium auf, mehr Bescheide für Steuerbefreiungen zuzulassen.
Ein Sprecher der Deutschen Post verteidigt die Umsatzsteuer-Befreiung und verweist auf die gesetzlichen Vorgaben der EU, die diese Vorteile ausschließlich für umfassend tätige Universaldienstleister vorsehen. Die Deutsche Post betrachtet es deshalb als rechtlich fragwürdig, dass Wettbewerber, die diese Standards nicht erfüllen, ebenfalls steuerlich entlastet werden. Folgerichtig klagt der Konzern gegen das Bundeszentralamt für Steuern, das bisher auch anderen Anbietern Umsatzsteuerbefreiungen gewährt hat.

