Deutsche Bahn lenkt ein: Datenschutzkritiker in Zufriedenheit vereint
Die Deutsche Bahn vollzieht eine Kehrtwende bei den umstrittenen Regelungen für den Kauf von Sparpreistickets und zeigt sich einsichtig gegenüber den Bedenken ihrer Kunden. In einer jüngsten Ankündigung verkündete das Unternehmen, dass ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember für den Erwerb der vergünstigten Tickets nicht mehr zwingend eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angegeben werden muss. Stattdessen dürfen Kundinnen und Kunden diese nun auch ohne persönliche Kontaktinformationen an Bahnhöfen und in DB-Agenturen erwerben.
Diese Entscheidung sei das Resultat eines konstruktiven Dialogs, wie der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel bestätigt. Die Anpassung erfolgte nach einem Aufsichtsverfahren, das aufgrund zahlreicher Beschwerden ins Leben gerufen wurde. Insbesondere wurde kritisiert, dass selbst am Schalter ein Zugang zur digitalen Welt erforderlich war. Viele Menschen ohne Internetzugang oder Mobilgeräte – insbesondere jene, die besonderen Wert auf den Schutz ihrer Daten legen – waren bisher ausgeschlossen.
Eine Sprecherin der Bahn bestätigte, dass der Verkaufsprozess für Sparpreistickets überarbeitet wird, um die Bedenken der wenigen, aber dennoch wichtigen, Kunden ohne E-Mail-Adresse zu adressieren. Gleichwohl empfiehlt die Bahn weiterhin allen Reisenden, eine E-Mail-Adresse anzugeben, um im Falle von gleisbezogenen Veränderungen oder Verspätungen besser informiert zu sein.

