Bundesarbeitsministerium plant erneute Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
In einem aktuellen Verordnungsentwurf wird die Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate vorgeschlagen. Das Bundesarbeitsministerium reagiert damit auf die unsichere wirtschaftliche Lage im Jahr 2026, die vor allem exportorientierte Branchen großen Herausforderungen aussetzt. Die wechselhafte Handels- und Sicherheitspolitik der USA und die möglichen Gegenreaktionen von Handelspartnern tragen zu dieser Unsicherheit bei. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) betont ihr Engagement für die Sicherung von Industriearbeitsplätzen.
Trotz eines umfangreichen Investitionspakets von 500 Milliarden Euro sei Unterstützung für einige Unternehmen und ihre Beschäftigten noch immer notwendig. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes soll deshalb 'sehr schnell' umgesetzt werden, um sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern in schwierigen Zeiten beizustehen. Eine reguläre Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beträgt bis zu zwölf Monate. Durch die geplante Verlängerung soll ein Personalabbau in betroffenen Betrieben verhindert werden.
Damit erhalten Beschäftigte mehr Jobsicherheit, während Unternehmen die Möglichkeit haben, erfahrene Arbeitskräfte zu behalten. Ohne die Verlängerung wird ein erheblicher Personalabbau befürchtet, was zu Mehrausgaben von rund 180 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit führen könnte.
Derzeit sind rund 209.000 Beschäftigte in Kurzarbeit, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den 75.000 vor der Corona-Pandemie im September 2019 darstellt. Rund 76 Prozent der betroffenen Beschäftigten arbeiten im Verarbeitenden Gewerbe, insbesondere im Maschinenbau und in der Herstellung von Metallerzeugnissen. Schon jetzt läuft eine vorangegangene Verlängerung der Bezugsdauer, die bis Ende 2025 gilt.

