Weiterer Anstieg der Mindestlöhne in der Altenpflege beschlossen
Die Mindestlöhne in der Altenpflege sollen in den kommenden Jahren stufenweise erhöht werden. Für Pflegehilfskräfte wird zum 1. Juli 2026 eine erste Anhebung von derzeit 16,10 Euro auf 16,52 Euro pro Stunde umgesetzt, wie das Bundesarbeits- und das Bundesgesundheitsministerium verkündeten. Eine zweite Erhöhung auf 16,95 Euro ist für den 1. Juli 2027 geplant. Qualifizierte Pflegehilfskräfte, die über mindestens ein Jahr Ausbildung verfügen, werden ebenfalls von der Anpassung profitieren. Ihr Mindestlohn soll zunächst von 17,35 Euro auf 17,80 Euro steigen und schließlich die Marke von 18,26 Euro erreichen. Für Pflegefachkräfte wurden Erhöhungen von 20,50 Euro auf 21,03 Euro und danach auf 21,58 Euro pro Stunde festgelegt.
Diese Lohnsteigerungen beruhen auf den Empfehlungen einer Kommission, die vom Bundesarbeitsministerium per Verordnung umgesetzt werden sollen. In diesem Gremium sind sowohl Pflegeanbieter als auch Arbeitnehmervertreter vertreten.
Rund 1,3 Millionen Angestellte in Einrichtungen, die dem Pflegemindestlohn unterliegen, werden von diesen Änderungen betroffen sein. In Bereichen, wo der Pflegemindestlohn nicht greift, wie in Privathaushalten, gilt weiterhin der gesetzliche Mindestlohn von momentan 12,82 Euro.
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) begrüßte die Erhöhungen, die die wichtige Arbeit der Pflegekräfte würdigen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies darauf hin, dass Pflegekräfte in tarifgebundenen Einrichtungen bereits wesentlich höhere Gehälter beziehen. Cornelia Prüfer-Storcks, die Beauftragte des Arbeitsministeriums für die Pflegekommission, betonte die Bedeutung des Pflegemindestlohns als einklagbaren Rechtsanspruch. Seit 2022 muss die Bezahlung nach Tarif oder auf ähnlichem Niveau erfolgen, damit Einrichtungen Versorgungsverträge mit Pflegekassen abschließen können.

