Warum ist ein Steuerberater als Partner für einen Insolvenzverwalter so wichtig?
Im Falle eines Insolvenzvertrages von Unternehmen werden Insolvenzverwalter eingesetzt, um über die Zukunft des zahlungsunfähigen Betriebs zu entscheiden. Solche Insolvenzverwalter stehen jedoch aufgrund der sich immer wieder ändernden Rechtsprechung vor zahlreichen neuen Herausforderungen. Insbesondere im steuerlichen Bereich kann es vielfach komplexe und verborgene Fallstricke geben, welche die Kompetenzen und das Know-how von Insolvenzverwaltern übersteigen. Daher klärt dieser Beitrag Sie auf, weshalb die Beauftragung von einem Steuerberater aus Erfurt für den Insolvenzverwalter immer lohnend ist.
Welche Aufgaben haben Insolvenzverwalter?
Ein Insolvenzverwalter tritt immer dann in Einsatz, wenn ein zahlungsunfähiges Unternehmen einen Insolvenzantrag stellt. Dann ernennt das Insolvenzgericht diesen bei Verfahrenseröffnung und er beaufsichtigt das kommende Insolvenzverfahren.
Zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters zählen die sofortige Ermittlung, Inbesitznahme sowie Verwaltung der Insolvenzmasse. Dazu gehören unter anderem Aufzeichnung, Hinterlegung, Siegelung und Aufbewahrung. Auch erstellt er ein Verzeichnis mit sämtlichen Gläubigern, unter denen er die Masse aufteilen muss. Letztlich stellt der Insolvenzverwalter die entscheidende Gewalt dar, die über die Sanierung oder Liquidierung der zahlungsunfähigen Firma bestimmt.
Bei welchen steuerlichen Besonderheiten helfen Steuerberater dem Insolvenzverwalter?
Umsatzsteuer
Steuerberater identifizieren die Besteuerungsgrundlagen für Insolvenzeröffnungsverfahren. Insbesondere die 1. und 2. Umsatzsteuerberichtigung aufgrund rechtlicher Uneinbringlichkeit der Forderungen fällt hierunter sowie die 1. und 2. Vorsteuerberichtigung aus nicht bezahlten Leistungsbezügen (§ 17 UStG). Darüber hinaus vermeiden sie eine sogenannte Doppelbelastung bei der Verwertung absonderungsberechtigter Gegenstände und grundpfandrechtbelasteten Grundstücken. Außerdem prüfen sie sämtliche Verträge aus steuerrechtlicher Sicht, um eine optimale Lösung zu finden, falls das zahlungsunfähige Unternehmen übertragend saniert wird, d.h. ein Erwerber die Firma weitestgehend unverändert fortführt.
Ertragsteuer
Allgemein kann es durch Verwertungshandlungen von Insolvenzverwaltern zur Aufdeckung stiller Reserven kommen. Dies kann eine Massebelastung mit Einkommen- bzw. Körperschaft- sowie Gewerbesteuer mit sich bringen. Daher kontrollieren Steuerberater, ob Verlustvorträge vorliegen, identifizieren die fortgeführten Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern und machen die Steuerbelastung in Hinblick auf Körperschaft-, Einkommen- und Gewerbesteuererklärung aus.
Schuldnerbuchhaltung
Auch die Schuldnerbuchhaltung fällt unter die Tätigkeiten, welche Steuerberater für Insolvenzverwalter verrichten können. Falls noch Steuererklärungen für die Zeit vor der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bestehen, kümmern sich Steuerberater um deren Einreichung. Hierdurch können möglicherweise entstandene Verluste gesichert und mit späteren Gewinnen aus Verwertungshandlungen verrechnet werden. Ebenso wird so eine Übervorteilung des Finanzamtes verhindert.
Insolvenzrechtliche Buchhaltung
Für viele Insolvenzverwalter stellt die insolvenzrechtliche Finanzbuchhaltung ein Hindernis dar. Hier können Steuerberater Abhilfe schaffen und unmittelbare Auswertungen sowie Einnahmen- bzw. Ausgabenrechnungen erstellen und zur Hand geben.
Handels- und steuerrechtliche Buchhaltung
Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, handels- und steuerrechtliche Pflichten des Schuldners bezüglich Buchführung sowie Rechnungslegung zu übernehmen. Hier sorgen Steuerberater für eine fortlaufende Finanzbuchhaltung im Rahmen von handels- und steuerrechtlichen Vorgaben, wodurch eine Ableitung der Jahresabschlüsse sowie Gewinnermittlungen erfolgen.
Welche Leistungen übernehmen Steuerberater für den Insolvenzverwalter?
Allgemein lassen sich die Leistungen eines Steuerberaters für Insolvenzverwalter wie folgt zusammenfassen:
Steuerberater leisten Unterstützung bei Betriebsfortführungen und werden für Insolvenzverwalter in sämtlichen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen tätig. Ebenso erstellen sie Liquiditätsplänen sowie integrierten Planungen, um zur Entscheidung beizutragen, ob der Insolvenzverwalter das Unternehmen fortführen oder stilllegen soll. Sie kümmern sich weiterhin sowohl um die insolvenzrechtliche als auch die handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung.
Sie sind zudem ein kompetenter Ansprechpartner und Experte bezogen auf die einschlägigen umsatz- und ertragsteuerlichen Besonderheiten, die ein Insolvenzverfahren mit sich bringt. Des Weiteren arbeiten sie die Schuldnerbuchhaltung auf, sodass eine etwaige Lücke zwischen der Buchhaltung, bevor und nachdem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, geschlossen werden kann.
Außerdem übernehmen sie für den Insolvenzverwalter die Gewinnermittlung und die handels- und steuerrechtlichen Jahresabschlüsse.
Selbstverständlich nehmen sich die Steuerberater auch allen Steuererklärungen an.
Fazit
Auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht und nicht nur hinsichtlich zivil- und steuerrechtlicher Aspekte stellt ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren eine hochkomplexe Angelegenheit dar. Besonders das Erstellen von Ertrags- und Liquiditätsplanung, das Prüfen von Zahlungsfähigkeit und Überschuldung, integrierte Unternehmensplanungen sowie das Fortführen der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung stellt viele Insolvenzverwalter vor große Hindernisse. Daher ist es nur anzuraten, einen verlässlichen sowie in der Materie erfahrenen Steuerberater als Partner an seiner Seite zu haben. Mit diesem werden jegliche steuerbezogenen Angelegenheiten des Insolvenzverfahrens korrekt und zuverlässig ausgeführt und ein Insolvenzverwalter entlastet.