Wann das Finanzamt sich an der Berufsunfähigkeitsversicherung beteiligt
Die Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung fallen monatlich ins Gewicht. Es gibt jedoch Verträge die steuerlich begünstigt sind. So können Sie den Fiskus an Ihren Ausgaben beteiligen:
Sonneneinstrahlung und schweres Werkzeug in schwindelerregender Höhe. Der mitunter älteste Handwerksberuf des Dachdeckers ist vor allem eins - körperlich anstrengend. Daher dachte sich der damals 25-jährige Dachdecker Wolf-Dieter Müller besser eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Mit 52 Jahren erleidet er einen Arbeitsunfall. Da seine Schulter nicht mehr beweglich ist, kann er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Zwar steht ihm dadurch eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu, die reicht aber nicht aus, um ihn und seine Familie bis zur Rente durchzufüttern. Dank der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedoch der Lebensunterhalt, Haus und Hof gesichert.
Klassische Arbeitnehmer müssen Höchstgrenzen einhalten
Seit Jahren zahlt Wolf-Dieter Müller freiwillig einen Monatsbeitrag in die Versicherung ein. Damit er diese Summe von der Steuererklärung absetzen kann, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hat er die Berufsunfähigkeitsversicherung einzeln abgeschlossen und ist er sozialversicherungspflichtiger Angestellter, darf er jedoch eine bestimmte Summe im Monat für die steuerliche Anerkennung von Versicherungsbeiträgen nicht überschreiten. Und so erhalten nur die wenigsten Steuerzahler einen Erlass: Die Jahresgrenze liegt bei lediglich 1.900 Euro. Das sind rund 159 Euro im Monat. Meist füllt den Betrag bereits die Kranken- und Pflegeversicherung aus. Beispiel: Schon ab einem Bruttogehalt von 2.000 Euro liegt die Krankenversicherung über der 159 Euro Grenze. Geringverdiener sollten hingegen dennoch Ihren Lohnzettel prüfen, vielleicht ist noch Spielraum für die Berufsunfähigkeitsversicherung drin. Es gibt aber noch eine andere Option, um die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung doch noch von der Steuer absetzen zu können.
Das Kombiprodukt: die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Anders würde es für Wolf-Dieter Müller aussehen, wenn er seine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, gekoppelt hätte. Dann ist sein Beitrag im Rahmen der Absetzbarkeit der privaten Altersvorsorge steuerlich begünstigt. Diese Art nennt sich Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Es müssen dann die Höchstbeträge für Sonderausgaben eingehalten werden, damit das zu versteuernde Einkommen gemindert werden kann, um letztendlich weniger Steuern zu zahlen. Insgesamt können mit den Beiträgen für die gesetzliche Rente pro Jahr ab 2016 bis zu 22.767 Euro als Sonderausgaben steuerlich anerkannt werden – für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner sogar bis zu 45.534 Euro.
Im Rahmen der Steuererklärung für 2015 berücksichtigt der Fiskus maximal 80 Prozent der genannten Höchstbeträge, also 18.668 Euro bzw. 37.336 Euro. Jedes Jahr erhöht sich der abziehbare Höchstbetrag um zwei Prozentpunkte. Für das Jahr 2016 beträgt er demnach 82 Prozent der dann geltenden abziehbaren Höchstbeträge – bis 2025 steigt die Quote auf 100 Prozent.
Allerdings müssen dafür bestimmte Kriterien erfüllt werden: Es müssen zum Beispiel mehr als 50 Prozent der Beiträge in die Altersvorsorge, also die Rürup-Rente, fließen. Ist dies nicht der Fall entfällt der Steuervorteil für die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Zudem fällt bei dieser Variante Steuer im Leistungsfall an. Also dann, wenn die Berufsunfähigkeitsrente zur Auszahlung durch einen Unfall oder eine Krankheit kommt . Besteuert wird die Rente zum geltendem individuellen Steuersatz was den Vorteil der Steuerbegünstigung in der Ansparphase zunichte machen kann.
Übrigens: Auch im ersten Fall, wenn Wolf-Dieter Müller aus eigenen Stücken die Berufsunfähigkeitsversicherung anspart und er sozialversicherungspflichtiger Angestellter ist, fallen Steuern im Leistungsfall an – dann jedoch nur auf den geringeren Ertragsanteil und nicht auf die ganze Summe. Wie immer ist eine Versicherung somit auch ein Stück weit Spekulation.
Tipp für Neuabschlüsse: Seit dem 1. Januar 2014 gilt eine neue Regel für die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen für die Berufsunfähigkeitsrente, wenn:
- der Vertrag die Rente lebenslang auszahlt. Die meisten Versicherungen zahlen aber nur bis zum 67. Lebensjahr und
- die Rente nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar ist
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Alexander Senger ist Geschäftsführer von CAPTIALO und verantwortet das Online-Marketing von CAPITALO.


