Verbraucherschützer gegen Fernwärmeanbieter: Gerichtliche Auseinandersetzungen um Preisanpassungen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat rechtliche Schritte gegen mehrere deutsche Fernwärmeversorger eingeleitet, nachdem Preiserhöhungen als ungerechtfertigt angesehen werden. Konkret wurden bereits Klagen gegen die Hansewerk Natur in Quickborn, die E.ON Energy Solutions in Essen und die Stadtwerke Neubrandenburg erhoben und eine weitere befindet sich in Vorbereitung. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stehen umstrittene Berechnungsformeln, die nach Ansicht des Verbandes nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und damit die Grundlage für die Preissteigerungen infrage stellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen noch keine Urteile vor, doch Verbraucher könnten im Falle eines erfolgreichen Klageausgangs die erhöhten Fernwärmepreise rückfordern.
Fernwärmekunden sind in ihrer Wahlmöglichkeit eingeschränkt: Anders als etwa beim Heizen mit Erdgas gibt es in einem Versorgungsnetz in der Regel nur einen Anbieter. Dieses Monopol erschwert es Verbrauchern, bei Unzufriedenheit den Anbieter zu wechseln.
Während die Sammelklage den Stadtwerken Neubrandenburg bislang nicht offiziell zugestellt wurde, spricht eine Unternehmenssprecherin von einer begleitenden Unterlassungsklage, deren Fortsetzung durch das Oberlandesgericht Rostock für 2026 geplant ist. Sie betont weiterhin, dass eine externe Prüfung die Rechtskonformität ihrer Preisanpassungsformel bestätigt habe.
Die geltenden Vorschriften zur Preisbildung für Fernwärme, die überwiegend in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) geregelt sind, würden eingehalten. Das Bundeskartellamt beschäftigt sich ebenfalls mit den Klauseln zur Preisanpassung, die mehrere Fernwärmeanbieter aufgrund angeblich missbräuchlich hoher Preissteigerungen im Zeitraum von 2021 bis 2023 angewendet haben sollen. Verfahren wurden bereits gegen sieben Stadtwerke eingeleitet, wobei sich der Verdacht bei vier der neun untersuchten Netze verdichtet hat. Details zu den betroffenen Unternehmen sind bislang nicht bekannt.

