Steuerliche Änderungen für Unternehmer in 2013

Unternehmer treffen tagtäglich Entscheidungen von hoher Bedeutung für ihr Geschäft, welche langfristig kalkuliert und geplant werden müssen. Die Abgaben an und die Restriktionen seitens des Fiskus spielen dabei vermehrt eine Rolle, denn schon kleine Anpassungen der Steuergesetzgebung können zu hohen Zusatzkosten führen und mitunter den Fortbestand eines Unternehmens gefährden. Dabei hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass mitunter die Betreuung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wenig daran ändert, dass Unternehmen zunehmend unvorbereitet auf Änderungen sind und einen hohen Aufwand betreiben müssen, um ihr Geschäft fortführen zu können.
Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen kleinen Überblick über die Veränderungen im Fiskaljahr 2013, die auch für Ihr Unternehmen von Bedeutung sein könnten.
Umsatzsteuervoranmeldungen und Co.
Die Finanzverwaltung der Länder wird zunehmend auf die digitale Variante umgestellt, sodass Unternehmer von einer Reihe an Funktionen profitieren können, die gemeinhin eine schnellere Bearbeitung ermöglichen oder zeitintensive Arbeiten etwas von dem Druck entziehen. Ein erster Schritt dahin ist die Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen und Steuererklärungen über das eigene Portal namens ELSTER ONLINE. Hierzu ist eine Authentifizierung nötig, die zuvor beim jeweiligen Finanzamt beantragt werden muss. Auf der Webseite ist ein Modell auszuwählen (zu Beginn ELSTER-Basis), um im Anschluss daran anhand der Steuernummer oder Identifikationsnummer erkannt zu werden. Danach wird eine E-Mail versandt, die zur Bestätigung der Angaben dient. Wenige Zeit später erhalten Sie eine sogenannte Aktivierungs-ID via E-Mail sowie den dafür benötigten Aktivierungs-Code per Post. Anschließend legitimieren Sie sich auf diese Weise und können das Portal nutzen – Eine Sicherheitsdatei wird auf Ihren PC geladen, diese wird beim Log-In angegeben und muss mittels eines Passwortes bestätigt werden.
Eine Übergangsfrist zur Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerkarte ELStAM gilt nur bis Ende 2013, danach jedoch müssen Sie zwingend die Lohnsteuer für Ihre Mitarbeiter elektronisch berechnen und übermitteln. Für die Beantragung gilt es, die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum sowie die Steuerklasse des Mitarbeiters in Erfahrung zu bringen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Für die Mitarbeiter von Bedeutung ist dabei insbesondere der Wegfall des Lohnsteuerfreibetrags im Rahmen des Lohnsteuerabzugs. Weisen Sie diese darauf hin, dass für 2013 ausschließlich im Rahmen des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens zu handeln ist, um Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen.
Die E-Bilanz
Sie sollten so schnell wie möglich auf die E-Bilanz umsteigen, um einen Zusatzaufwand und höhere Kosten durch den Steuerberater zu vermeiden. Grundlage bietet stets ein anspruchsvolles und einheitliches Buchhaltungssystem, um die Daten zu archivieren und die Bearbeitung zu erleichtern – die Debitoor Online-Rechnung beispielsweise gilt als Geheimtipp unter Steuerberatern, da wichtige Schnittstellen enthalten sind. Ausgenommen sind lediglich Unternehmen mit abweichendem Wirtschaftsjahr. Verschiedene Konten müssen für Minijobber und Angestellte geführt werden, eine Umschulung der Buchhaltung ist in jedem Fall empfehlenswert. Weitere Informationen kann hier nur der Steuerberater geben, denn dieser hat in der Regel einen kompakten Überblick über die Geschäftsvorfälle und kann Wege aufzeigen, die Buchhaltung dahingehend anzupassen.

