Reform der Offshore-Windenergie-Ausschreibungen: Wegbereiter für eine nachhaltige Zukunft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in einer zukunftsweisenden Initiative entschieden, die Ausschreibungsregularien für Offshore-Windparks umfassend zu reformieren, um die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche zu stärken und die Ausbaukosten maßgeblich zu reduzieren. Geplant ist eine umfassende Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes bis zum Jahr 2026, um die rechtlichen Grundlagen für eine stabile und erfolgreiche Entwicklung ab 2027 zu schaffen.
Diese Maßnahmen sind essenziell, um den Beitrag der Offshore-Windenergie zum Erreichen der Klimaziele signifikant zu steigern. Die Offshore-Windbranche sieht sich jedoch mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert, was durch das Scheitern einer Ausschreibungsrunde in der Nordsee im August verdeutlicht wurde.
Trotz der hohen Erwartungen gab es kein einziges Gebot für die beiden ausgeschriebenen Windkraftflächen, was von den Branchenverbänden auf die immensen Risiken für Unternehmen zurückgeführt wurde. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, plant das Ministerium, die Ausschreibungen im Jahr 2026 mit risikominimierenden Maßnahmen zu versehen und die Anzahl der Flächen gezielt zu reduzieren.
Konkret sollen 2026 ausschließlich die beiden Flächen N-10.1 und N-10.2 erneut angeboten werden, während weitere Areale auf die kommenden Jahre umverteilt werden. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden bereits im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossen, um die Implementierung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie zu gewährleisten. Diese Schritte sollen auch den Weg für geringere Kapital- und Stromerzeugungskosten ebnen, wobei Branchenverbände eine Verschiebung der Ausschreibungen ins vierte Quartal 2026 sowie ein modifiziertes Auktionsdesign angeregt hatten.

