Preisvergleichsportal Idealo fordert Milliarden von Google
Der Rechtsstreit um die milliardenschwere Schadenersatzklage des deutschen Preisvergleichsportals Idealo gegen den US-Internetgiganten Google hat nach über sechs Jahren Wartezeit nun auch die deutschen Gerichtssäle erreicht. Die Verhandlungen starteten vor dem Landgericht Berlin und drehen sich um die Vorwürfe des Marktmissbrauchs seitens Google. Idealo, mehrheitlich im Besitz des Medienkonzerns Axel Springer, sieht sich durch die Bevorzugung von Googles eigenen Diensten benachteiligt und fordert daher nicht nur Schadenersatz in Höhe von 3,3 Milliarden Euro, sondern auch detaillierte Auskünfte über Traffic und Gewinne von Google. Der US-Konzern weist die Ansprüche von sich und sieht die Forderung als völlig überhöht an.
Das Fundament dieser Auseinandersetzung bildet ein Urteil der EU-Kommission aus dem Jahr 2017, welches Google eine Wettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro auferlegte. Diese Entscheidung wurde im Jahr 2024 vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Im Mittelpunkt steht dabei der Dienst Google Shopping, welcher in den Suchergebnissen prominenter platziert wurde als die Konkurrenzangebote, wie Idealo.
Bereits 2019 reichte Idealo seine ursprüngliche Klage ein und forderte damals eine halbe Milliarde Euro. Die Klage ruhte aufgrund des Umgangs der EU-Kommission mit Google, jedoch wurde die Forderung im Februar 2023 auf nunmehr 3,3 Milliarden Euro erhöht, nachdem das Verfahren wieder aufgenommen wurde. "Für die Verbraucher geht es um faire Auswahl und Transparenz beim Online-Kauf", betonte Idealo-Mitgründer Albrecht von Sonntag.
Google argumentiert seinerseits, seit dem Beschluss der EU-Kommission umfassende Änderungen an Google Shopping vorgenommen zu haben, die den Wettbewerbsanforderungen gerecht werden sollen. Die erhöhte Teilnahme von mittlerweile 1.550 Vergleichsseiten in Europa seit der Umstellung sieht Google als Beweis dafür, dass das System funktioniere und keinen weiteren Handlungsbedarf bestehe. Idealo hingegen ist der Überzeugung, dass diese Änderungen lediglich oberflächlich seien. Der Streit bleibt bestehen, insbesondere bezüglich des genauen Zeitraums, auf den sich die Vorwürfe beziehen.

