Präsidentenwahl in Rumänien: Verfassungsgericht ordnet Wiederholung an
In einem überraschenden Wendepunkt der politischen Landschaft Rumäniens hat das Verfassungsgericht beschlossen, die jüngste Präsidentenwahl zu wiederholen. Dieser Schritt erfolgt vor dem Hintergrund kontroverser Diskussionen um den führenden Kandidaten der ersten Wahlrunde, Calin Georgescu, der als rechtsextrem und kremlfreundlich gilt. Das Gericht hat zudem angeordnet, alle Kandidaturen erneut zu prüfen – eine detaillierte Begründung steht noch aus.
Die Unsicherheit über den Zeitpunkt einer neuen Wahl bleibt bestehen. Diese Entscheidung wird von der künftigen Regierung getroffen werden müssen, die nach den Parlamentswahlen am 1. Dezember gebildet werden soll. Präsident Klaus Iohannis, dessen Amtszeit regulär am 21. Dezember enden würde, kündigte an, bis zur Wahl eines Nachfolgers im Amt zu bleiben. Der Zeitrahmen für die Bildung der neuen Regierung ist jedoch nach wie vor unklar.
Elena Lasconi, die westlich orientierte Politikerin und bisherige Gegenkandidatin von Georgescu, äußerte scharfe Kritik an der Entscheidung des Verfassungsgerichts. Während Georgescu bislang keine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, geriet er im Vorfeld aufgrund seines Wahlkampfs auf der Plattform TikTok ins Visier der rumänischen Justiz. Die oberste Staatsanwaltschaft ermittelt, ob es während seines Wahlkampfs zu gesetzeswidrigen Einflussnahmen und möglicherweise Geldwäsche gekommen ist, nachdem der rumänische Auslandsgeheimdienst Hinweise auf russische Manipulierung erhalten hatte.
Lasconi bezeichnete die Gerichtsentscheidung als einen Schlag gegen die Demokratie. Im Gegensatz dazu lobte Premierminister Marcel Ciolacu diesen Schritt als notwendig und angemessen angesichts der vorliegenden Beweise über eine mögliche russische Einflussnahme auf die Wahl. Die Wiederholung des Wahlprozesses bedeutet auch, dass die Kandidaten vor einer erneuten Bewerbung vom Verfassungsgericht bestätigt werden müssen, was den Zeitplan weiter verzögern könnte.

