Politisches Tauziehen: Bündnis Sahra Wagenknecht im Fokus der Wahlprüfung
Im politischen Berlin herrscht Spannung: Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags steht vor der Herausforderung, über den Antrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) auf Neuauszählung der Bundestagswahl vom Februar zu entscheiden. Die Empfehlung des Ausschusses deutet darauf hin, die Einsprüche abzulehnen. Der Bundestag muss letztlich im Plenum über diese Empfehlung abstimmen, während das Bundesverfassungsgericht möglicherweise die endgültige Entscheidung treffen könnte.
Das Bündnis war bei der Bundestagswahl am 26. Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen und nur 9.529 Stimmen Abstand zur Fünf-Prozent-Hürde denkbar knapp gescheitert. Infolgedessen kämpft das BSW bereits seit Monaten vehement für eine Neuauszählung der Stimmen, da es vermutet, durch Zählfehler tatsächlich die nötigen Stimmen erhalten zu haben, um in den Bundestag einzuziehen.
In einer 46-seitigen Vorlage bezeichnet der Wahlprüfungsausschuss die Einsprüche der Partei als unbegründet. Es seien keine mandatsrelevanten Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften festgestellt worden. Diese Stellungnahme sorgt im BSW für Unmut, da sie von voraussichtlicher Ablehnung ausgehen. Der Vorwurf: Machtpolitische Interessen könnten die Neuauszählung verhindern.
Sollte das BSW letztlich den Forderungen Gehör verschaffen können und tatsächlich im Bundestag Platz nehmen, würde sich das politische Gefüge ändern: Die bestehende Regierungskoalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verlöre ihre Mehrheit. Das Bündnis betont, dass das Bundesverfassungsgericht die letzte Instanz sei und bleibt optimistisch.
Insgesamt zeigt sich das Bündnis enttäuscht und sieht einen Schaden für die Demokratie. Es mahnt, dass eine Neuauszählung sowohl der Sachlage als auch den Prinzipien des gesunden Menschenverstands entspräche.

