Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
Wer ist gesetzlich verpflichtet Beratungsbesuche zu erhalten und was ist das Ziel?
05. Dezember 2025, 08:00 Uhr · Quelle: LifePR

Foto: LifePR
WeCareDirect Pflegeberatung
Grafing b. München, 05.12.2025 (lifePR) - Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einerqualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen.
Was ist das Ziel der Beratungsbesuche?
Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Qualität der Pflege zu Hause sicher gestellt ist und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Was sind die Inhalte einer Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?
- Bezug von Pflegesachleistungen
- Kurzzeitpflege
- Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von Hilfsmitteln (z.B. Rollator)
- Tipps für typische Situationen im Alltag
- Hebe- und Lagerungstechniken
- Hinweise auf Pflegekurse & Pflegeschulungen
- Pflegegrad 1 – 4:einmal halbjährlich
- Pflegegrad 5:einmal vierteljährlich
- Ja! Die Kosten für die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse.

