Ohrlöcher bei Dreijähriger - Gericht will Strafbarkeit prüfen
31. August 2012, 04:50 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Ist es Körperverletzung, wenn bei einem Kind Ohrlöcher gestochen werden? Diese Frage kommt nun erstmals vor ein Berliner Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg verhandelt heute eine Schmerzensgeldklage zum Ohrlochstechen. Doch das Gericht hat in dem Zivilverfahren angekündigt, die Strafbarkeit des Ohrlochstechens zu prüfen. Hintergrund dürfte das Kölner Urteil zu religiös motivierten Beschneidungen bei Jungen sein. Es hatte sie als rechtswidrige Körperverletzung gewertet und damit weltweit für Aufsehen gesorgt.

