Berlin (dpa) - Ist es Körperverletzung, wenn bei einem Kind Ohrlöcher gestochen werden? Diese Frage kommt nun erstmals vor ein Berliner Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg verhandelt heute eine Schmerzensgeldklage zum Ohrlochstechen. Doch das Gericht hat in dem Zivilverfahren angekündigt, ...

Kommentare

(9) k85186 · 31. August 2012
@8 : Kannst Du mir den Unterschied zwischen einem Piercing und einem Ohrloch erklären? :) Ein Piercing muß nicht zwangsläufig im Bauchnabel, Kinn oder in der Nase stecken... auch ein Ohrenpiercing gehört in diese Kategorie...
(8) watchi · 31. August 2012
@6 : Du übertreibst etwas mit dem Tattoo oder Joint. Sie wollte es und wußte auch, das es weh tun kann. Haben uns unsere Eltern gefragt, wenn die Tochter Ohrlöcher bekommen hat, bevor sie volljährig war?? Damals sind solche Fragen garnicht aufgekommen. Es gibt Dinge da wird in der Diskussion maßlos übertrieben. Als verantwortungsvolle Eltern wissen wir wie man sich verhalten sollte. Piercing, Tattoo und Drogen sind Passe und werden von uns auch nicht vorgelebt. Genauso ist es mit der Beschneidung
(7) k293295 · 31. August 2012
Minderjährigen ist der Besuch von Solarien verboten, und dabei steigt "nur" das RISIKO des Hautkrebses. Fachgerecht gestochene Ohrlöcher bereiten zwar wirklich wenig bis keine Probleme, dennoch ist das faktisch eine Körperverletzung, in die nur Volljährige wirksam einwiligen können, solange keine medizinische Notwendigkeit besteht. Elterliche Sorge beinhaltet ausdrücklich nicht das Recht auf Körperverletzung des Kindes.
(6) k85186 · 31. August 2012
@4 : Und wenn deine Tochter mit 3 Jahren ein Tattoo oder ein Auto oder einen Joint will, kriegt sie das natürlich auch, weil Mama oder Papa sowas auch haben und sie ja kein Säugling mehr ist... und weil man mit 3 Jahren ja schon GANZ GENAU weiss, was man will... Das ist meiner Meinung nach ein Punkt, wo man ganz gehörig den Erziehungsberechtigten raushängen lassen sollte.
(5) Flutschy60 · 31. August 2012
Klar ist das strafbar, es ist körperverletzung, ich weis garnicht was es da zu diskutieren gibt. Ich kann mit dem Körper eines anderen nicht einfach machen was ich will. Egal ob es wieder zuwächst oder nicht, ein stichwunde heilt auch wieder zu und ein gebrochener Knochen ist auch wieder irgendwann in ordnung, das heist aber nicht das ich dem Kind die knochen brechen kann nur weil ich darauf lust habe. Ich versteh das nicht ich kann doch nicht einfach einen Mensch nehmen und ihn verletzen.
(4) watchi · 31. August 2012
@all: Ihr solltet auch mal etwas Hintergrundwissen haben!! Es geht um ein wohl falsch gesetztes Ohrloch, worauf das Kind Schmerzen nach dem Stechen gehabt hat. Deswegen die Klage auf Schmerzensgeld. Meine Tochter hat auch mit 3 Jahren Ohrlöcher und -Ringe erhalten, aber auf eigenen Wunsch, weil sie auch welche wie die Mama hat, haben wollte. Das ist mit einer Beschneidung nicht vergleichbar, ein 8 Tage alter Säugling will bestimmt noch nicht am Gechlechtsteil aussehen, wie der Papa.
(3) k29037 · 31. August 2012
Sorry @1 , aber Körperverletzung bleibt Körperverletzung. Es gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein Unterschied könnte höchstens beim Strafmaß gemacht werden.
(2) k85186 · 31. August 2012
@1 : Jedes selbst produzierte Extraloch oder Tattoo am Körper ist eine Art Verstümmelung (selbst wenn es wieder zuwächst). Und kleine Kinder entscheiden vermutlich noch nicht selbständig darüber. Deshalb sollte sowas erst ab 14, 16 oder gar 18 erlaubt sein - wenn man alt genug ist, um halbwegs vernünftig beurteilen zu können, ob man so etwas überhaupt möchte.
(1) quark007 · 31. August 2012
Also, ob ich ein Loch steche, das nach einigen Wochen wieder zuwachsen kann, oder ein Stück Haut abschneide, das nie wieder nachwächst und das auch noch im intimsten Bereich, ich finde das kann man nicht vergleichen!
 
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