Neue EU-Regeln zur Korruptionsbekämpfung: Einheitliche Standards für Europa
Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt zur Bekämpfung von Korruption unternommen, indem sie vereinheitlichte Mindeststandards beschlossen hat. Diese neue Gesetzgebung wird erstmals in den EU-Ländern ein umfassendes und sektorübergreifendes Regelwerk schaffen, das präzise definiert, was als Korruption gilt und welche Strafmaßnahmen ergriffen werden sollen. Diese Regulierungen finden sowohl in der wirtschaftlichen als auch in der öffentlichen Sphäre Anwendung.
Zu den als strafbar anerkannten Korruptionsformen zählen Bestechung, Veruntreuung und die Behinderung der Justiz - sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Zudem werden Standards für das Verhalten in öffentlichen Ämtern eingeführt. Die Nationalstaaten der EU werden verpflichtet, Korruptionsdelikte mit Freiheitsstrafen von mindestens drei bis fünf Jahren zu ahnden, je nach Schwere der Tat. Ebenfalls wird festgelegt, wann Amtsträger ihre Position aufgrund von Korruptionsvergehen verlieren müssen.
Für Unternehmen, die in Korruptionsfällen verwickelt sind, werden Geldbußen am weltweiten Umsatz bemessen. Zudem wird erwartet, dass jedes EU-Land ein Korruptionsbekämpfungszentrum einrichtet und Branchen identifiziert, die besonders anfällig für solche Delikte sind.
Der Europaabgeordnete der Grünen, Daniel Freund, lobte die Vereinbarung als wichtigen Schritt, damit Mitgliedstaaten nicht weiterhin bestimmte Taten ungestraft lassen können. Er wies jedoch darauf hin, dass die Chance vertan wurde, die Offenlegung der Anzahl von Korruptionsfällen in den Mitgliedsländern zu verpflichten. Die Vorschläge wurden ursprünglich von der EU-Kommission im Mai 2023 vorgestellt und müssen noch formell von Parlament und Rat bestätigt werden.

