Klarheit für "Botanicals": EuGH-Urteil gegen kreative Gesundheitsversprechen
Im dynamischen Markt der Nahrungsergänzungsmittel steht eine neue regulatorische Etappe bevor. Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, dass ungeprüfte gesundheitsbezogene Aussagen zu pflanzlichen Inhaltsstoffen, den sogenannten "Botanicals", künftig untersagt sind. Dieses Urteil bringt sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher wesentliche Konsequenzen mit sich.
Grundsätzlich regelt die EU-Liste die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben bei Vitaminen und Mineralstoffen präzise, wobei die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit klar definierte Grenzwerte setzt. Anders sieht es bei botanischen Inhaltsstoffen aus. Hier hat die Efsa zahlreiche Anträge aufgrund mangelnder Studien abgelehnt, wodurch seit 2010 eine rechtliche Grauzone entstanden ist, die Verbraucherschützer kritisieren.
Ein prominenter Fall aus Hamburg beleuchtet die Problematik: Die Firma Novel Nutriology geriet ins Visier, weil sie ein Nahrungsergänzungsmittel mit stimmungsaufhellendem Safran- und Melonensaft-Extrakt bewarb. Der Verband Sozialer Wettbewerb sah hierin illegale gesundheitsbezogene Aussagen und reichte Klage ein. Verbraucherschützer wie Heike Silber bemängeln erneut, dass Nahrungsergänzungsmittel oft unerfüllbare Erwartungen wecken.
Interessanterweise zeigt eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung, dass viele Verbraucher trotz ausgewogener Ernährung auf Nahrungsergänzungsmittel zurückgreifen. 77 Prozent der Befragten gaben an, im letzten Jahr solche Produkte konsumiert zu haben. Doch das jüngste Urteil des EuGH könnte den Markt nachhaltig beeinflussen, indem es die Forschung für Rohstoffhersteller unattraktiv macht.
Die Entscheidung wird voraussichtlich bestehen bleiben, bis eine spezifische Prüfung und Aufnahme der Angaben in die EU-Liste erfolgt. Ohne separate Regelung gelten nun strikte Vorgaben für die Platzierung von Aussagen zu Botanicals.