Gastrobranche wehrt sich gegen staatliches Tierhaltungslogo
Widerstand gegen staatliche Kennzeichnung
Die Gastronomie steht vor einer neuen Herausforderung: Die geplante Einführung eines verpflichtenden Tierhaltungslogos für Fleisch in Restaurants und Kantinen sorgt für Unmut in der Branche. Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga), äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass der damit verbundene Aufwand für die Betriebe erheblich sei und eine solche Regelung in wirtschaftlich angespannten Zeiten das falsche Signal sende. „Erneut muss dokumentiert und gekennzeichnet werden. Der Sinn bleibt fraglich“, so Schimke.
Schimke betont, dass die Zufriedenheit der Gäste nicht von einem Schild vor der Tür abhängt, sondern von der Qualität und dem Geschmack der Speisen. Die Einführung einer verpflichtenden Kennzeichnung könnte zudem die Angebotsvielfalt in der Gastronomie einschränken. „Die für die Gastronomie unverzichtbare Flexibilität bei kurzfristigen Lieferantenwechseln oder Mischprodukten ginge verloren“, warnte sie und forderte, dass Informationen zur Tierhaltung freiwillig bleiben sollten.
Geplante Umsetzung und Auswirkungen
Die schwarz-rote Koalition plant, die Pflichtkennzeichnung im kommenden Jahr nicht nur für Supermärkte, sondern auch für die Gastronomie einzuführen. Diese Regelung, die ursprünglich von der Vorgängerkoalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossen wurde, sieht fünf Kategorien vor, die von der minimalen gesetzlichen Anforderung bis hin zu Bio-Standards reichen. Zunächst sollte die Regelung nur für frisches Schweinefleisch im Handel gelten.
Laut dem Bundesagrarministerium sind in dem neuen Entwurf mehrere Änderungen vorgesehen, die eine Kennzeichnung auch in Speisekarten, Preisverzeichnissen oder Aushängen vorsehen. Dies soll es den Gästen ermöglichen, „eine informierte Kaufentscheidung“ zu treffen, während in der Außer-Haus-Verpflegung häufig nur wenige Informationen zu den Haltungsbedingungen verfügbar sind.
Herausforderungen für die Gastronomie
Die neuen Regelungen betreffen schätzungsweise rund 100.000 Gaststätten in Deutschland. Diese kaufen ihr Fleisch oft wöchentlich ein und haben feste Verträge mit Lieferanten, um Qualität und Preissicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Speisekarten und Preistafeln im Durchschnitt wöchentlich aktualisiert werden müssen, was einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand darstellt.
Die Kennzeichnung soll nicht wie im Supermarkt direkt am Produkt angebracht werden, sondern könnte auf Speisekarten oder digital erfolgen. Es ist auch vorgesehen, dass Hinweise an der Theke gegeben werden, dass die Haltungsformen auf Anfrage einsehbar sind. Für bestimmte Produkte wie eingewickelten Speck oder Fleisch in Fertiggerichten ist eine Kennzeichnung nicht notwendig.
Branchenbündnis warnt vor Kosten
Ein Bündnis aus verschiedenen Branchenvertretern, darunter Systemgastronomie, Caterer sowie Fleischer- und Bäckerhandwerke, hat sich gegen die Gesetzespläne formiert. Sie warnen vor den erheblichen bürokratischen Hürden und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten, die letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden könnten. Höhere Preise in Schulen, Kitas, Mensen oder Kliniken würden vor allem Familien und Senioren treffen. Das Informationsbedürfnis der Verbraucher bezüglich Tierhaltungsformen sei beim Außer-Haus-Verzehr zudem gering.
In Supermärkten existiert bereits seit 2019 eine freiwillige Kennzeichnung durch die großen Handelsketten, die möglicherweise als Modell für die Gastronomie dienen könnte. Die Frage bleibt, ob die neue Regelung tatsächlich den gewünschten Mehrwert für die Verbraucher bietet oder ob sie lediglich zusätzliche Belastungen für die Branche und die Kunden mit sich bringt.

