EuGH-Urteil sorgt für neue Verantwortung bei Online-Plattformen
In einem wegweisenden Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay und Etsy eine weitreichende Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten in Anzeigen tragen. Plattformbetreiber sind demnach verpflichtet, Inserate mit heiklen Daten wie Kontaktinformationen oder Bildern vor der Veröffentlichung sorgfältig zu prüfen. Verstoßen solche Anzeigen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), sind die Betreiber dazu angehalten, die Veröffentlichung zu unterbinden.
Dieser Richterspruch stärkte insbesondere die Position einer Frau aus Rumänien, die 2018 unkontrolliert in einer Anzeige auf einer rumänischen Website für sexuelle Dienstleistungen angeboten wurde. Ohne ihre Zustimmung enthielt die Anzeige Fotos und ihre Telefonnummer. Der Betreiber der Plattform reagierte erst, nachdem die Frau gegen die Veröffentlichung protestierte, jedoch war die Anzeige bereits auf andere Internetseiten kopiert worden.
In einem verworrenen Rechtsstreit, bei dem die Frau in Rumänien gegen den Plattformbetreiber klagte, urteilte eine höhere Instanz zunächst gegen sie, indem sie die Plattform von der Verantwortung freisprach. Die Angelegenheit erreichte letztlich den EuGH, der nun klarstellte, dass die Betreiber solcher Plattformen präventive Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ergreifen müssen.

