EuGH-Urteil: Plattformbetreiber tragen Verantwortung für personenbezogene Daten
Der Europäische Gerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Betreiber von Online-Marktplätzen wie Ebay und Etsy eine umfassende Verantwortung für den Schutz personenbezogener Daten in Anzeigen tragen. Die Plattformen sind verpflichtet, sensible Informationen wie Kontaktangaben oder Bilder vor der Veröffentlichung von Inseraten zu identifizieren und zu prüfen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen die Betreiber die Veröffentlichung solcher störender Anzeigen verweigern.
Der Fall betraf eine Frau aus Rumänien, deren Persönlichkeitsrechte in grober Weise verletzt wurden, als ein Unbekannter im Jahr 2018 ein Inserat mit ihrem Foto und ihrer Telefonnummer auf einer rumänischen Website platzierte und sie ungefragt für sexuelle Dienstleistungen anpries. Nachdem die betroffene Frau den Betreiber kontaktierte, wurde die Anzeige zwar entfernt, doch die Inhalte hatten sich bereits auf andere Webseiten verbreitet.
Der Weg durch die rumänische Gerichtsbarkeit gestaltete sich schwierig für die Betroffene. In zweiter Instanz wurde der Plattformbetreiber zunächst von jeglicher Verantwortung freigesprochen. Erst durch eine erneute Berufung und die Einschaltung des EuGH wurde nun ein deutlicherer Rahmen für die Betreiber solcher Plattformen gezogen, um ähnliche Verletzungen in Zukunft zu unterbinden.

