EU-Kommission erteilt grünes Licht für deutsche Staatshilfe an Condor
Die Europäische Kommission hat abermals ihre Zustimmung zu einer deutschen Staatshilfe in Höhe von 321,2 Millionen Euro für den Ferienflieger Condor gegeben. Diese erneute Genehmigung basiert auf einer umfassenden Prüfung, die auf ein Gerichtsurteil folgte, welches eine frühere Genehmigung für ungültig erklärt hatte.
Die Entscheidung der Kommission berücksichtigt insbesondere, dass die Bundesrepublik Deutschland angemessen an möglichen Gewinnen beteiligt wird. Im vergangenen Jahr hatte das Gericht der Europäischen Union bemängelt, dass die ursprüngliche Gewinnbeteiligung von der Kommission nicht ausreichend geprüft wurde.
Als oberste Hüterin des fairen Wettbewerbs wacht die EU-Kommission darüber, dass staatliche Unterstützungen keinen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschaffen. Ursprünglich bereits im Jahr 2021 genehmigt, war diese Entscheidung von der irischen Fluggesellschaft Ryanair angefochten worden.
Zusätzlich wurde seitens der EU-Kommission bestätigt, dass Condor bereits umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen umgesetzt hat. Dies schaffe die Voraussetzung für eine langfristige Rentabilität des Unternehmens.
Darüber hinaus bringen Condor und sein neuer Investor einen signifikanten Eigenanteil bei den Kosten der Umstrukturierung ein, was positiv zur Entscheidungsfindung beitrug.