EU ebnet Weg für gentechnisch veränderte Lebensmittel ohne spezielle Kennzeichnung
Gentechnisch veränderte Lebensmittel könnten schon bald ohne spezielle Kennzeichnung in den Regalen der europäischen Supermärkte landen. In einer Übereinkunft in Brüssel haben Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments beschlossen, solche Produkte von den bisher strengen Gentechnikvorschriften weitgehend auszunehmen. Dieses Vorhaben wartet nun auf die Bestätigung durch das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten, was meist eine reine Formsache ist, sobald die Unterhändler einen Kompromiss gefunden haben.
Trotz dieser Lockerung sollen für die modifizierten Produkte weiterhin die gleichen Sicherheitsvorgaben gelten wie für konventionell gezüchtete Lebensmittel. Diese Auflagen gewährleisten, dass im Zweifelsfall genmanipulierte Pflanzen, wie etwa durch das Crispr/Cas-Verfahren veränderte, nicht von natürlichen Züchtungen unterschieden werden können.
Die Befürworter dieser Maßnahme erhoffen sich eine Steigerung der Erträge bei Obst- und Gemüsesorten, die zudem robuster gegenüber Klimaveränderungen und nährstoffreicher sind. Auch im Hinblick auf Forschung ergeben sich durch weniger strenge Vorgaben neue Perspektiven. Angesichts der bereits lockereren Regelungen in anderen Weltregionen strebt man eine gesteigerte Wettbewerbsfähigkeit für europäische Landwirte an. Diese Liberalisierung wird vom Deutschen Bauernverband als Schritt in die richtige Richtung gewertet.
Gegner der Initiative plädieren jedoch für eine Kennzeichnungspflicht, um Verbrauchern die Wahlfreiheit zu lassen. Die Biolandwirtschaft wird auch zukünftig gentechnikfrei bleiben, wenngleich ein "technisch unvermeidbares Vorhandensein" von Gentechnik laut Parlamentsbeschluss keinen Verstoß darstellen soll. Dennoch, größere genetische Eingriffe, wie etwa die Einführung artfremder Gene in Pflanzen, bleiben weiterhin von strengen Regelungen betroffen.

