Deichmann im Visier: Gerichtliche Weichenstellung im Verpackungsstreit erwartet
Im juristischen Ringen um die Kosten der Müllentsorgung muss die bekannte Schuhkette Deichmann mit einer gerichtlichen Niederlage rechnen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ließ am Freitag durchblicken, dass Deichmann wohl nicht von der sogenannten Systembeteiligungspflicht entbunden wird. Diese verpflichtet Unternehmen dazu, finanzielle Beiträge für die Entsorgung und Verwertung von Verpackungen zu leisten, die schlussendlich bei privaten Endkunden landen. Die Überwachung dieser Verpflichtung obliegt der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), die in Osnabrück ansässig ist und gegen die Deichmann geklagt hat.
In der Verhandlung am Freitag brachte Kurt Schüler, ein Vertreter der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung, ein entscheidendes Gutachten vor. Demzufolge nehmen derzeit rund 62 Prozent der Schuhkäufer in Deutschland ihre Schuhkartons entweder direkt aus den Läden mit oder erhalten sie nach einer Online-Bestellung. Dieser Wert liegt signifikant über der 50-Prozent-Marke, was die Befreiung Deichmanns von der Gebührenpflicht verhindern könnte. Die Deichmann-Anwältin Claudia Schoppen äußerte ihre Enttäuschung über die vorläufige Sichtweise des Gerichts und bemängelte sowohl die Aussagekraft als auch die Repräsentativität des Gutachtens, da es auf einer relativ kleinen Stichprobe basiere.
Die ursprüngliche Studie aus dem Jahr 2020, die auf Daten von Besuchen in 46 Shops beruht, wurde auf Empfehlung des Gerichts aktualisiert und um Daten aus 20 zusätzlichen Geschäften ergänzt, von denen fünf zur Deichmann-Kette gehörten. Trotz dieser Erweiterung kam das Gericht zu dem Schluss, dass das Gutachten als fundiert und zweckmäßig angesehen werden kann. Dass Deichmann eigene Untersuchungen vorgelegt hatte, die besagten, 60 Prozent der Kunden ließen die Schuhkartons im Laden, fand vor Gericht indes kein Gehör. Nach der vorläufigen Einschätzung zog sich die Kammer am Freitagnachmittag zur Beratung zurück, um das endgültige Urteil vorzubereiten, das noch am selben Tag erwartet wurde.

