Commerzbank vor Herausforderungen: Entschädigungszahlungen wegen ehemaliger Strafzinsen
Die Commerzbank steht möglicherweise vor einer finanziellen Belastung, die durch die frühere Erhebung von Strafzinsen für ihre Kundschaft entstanden ist. Berichten der 'Süddeutschen Zeitung' zufolge können sich die Entschädigungszahlungen auf etwa zehn Millionen Euro belaufen. Rund 40.000 Kundinnen und Kunden, die von diesen Negativzinsen betroffen waren, sollen Rückmeldungen an die Bank senden, um eine Erstattung in Betracht zu ziehen.
Hintergrund dieser Situation ist die Einführung sogenannter Verwahrentgelte ab Juni 2014, als Geschäftsbanken im Euroraum Zinsen für Einlagen bei der Europäischen Zentralbank zahlen mussten. Diese Kosten wälzten viele Banken auf die Kundschaft ab – so auch die Commerzbank, die Strafzinsen für Kundenguthaben ab einer Höhe von 50.000 Euro erhob.
Mit der Abschaffung der Negativzinsen durch die EZB im Juli 2022 begannen die Banken, ihre Gebührenpolitik zu überdenken und anzupassen. Für Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten wurde ein entscheidender rechtlicher Rahmen im Februar 2025 durch den Bundesgerichtshof geschaffen. Dieser entschied, dass solche Gebühren den Vertragszweck des Sparens konterkarieren und somit unzulässig sind.
Als Reaktion hierauf ergriff das Oberlandesgericht Frankfurt Maßnahmen, um die Banken zu verpflichten, betroffene Kunden über die Ungültigkeit der geänderten Vertragsklauseln zu informieren. Eine Sprecherin der Commerzbank bestätigte, dass die Bank sowohl das Urteil des BGH als auch die Entscheidung des OLG Frankfurt umsetzt. Sie betonte, dass bereits seit Mitte 2022 keine Verwahrentgelte mehr erhoben werden und entsprechende Klauseln aus Privatkundenverträgen gestrichen wurden.

