BGH urteilt über Rechte von Gebrauchtwagenkäufern
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über den Anspruch eines Gebrauchtwagenkäufers, die Kosten für eine Reparatur erstattet zu bekommen. Der Mann hatte den Verkäufer eines Mercedes nach einem Motorschaden aufgefordert, den Schaden «umgehend» zu beheben, sonst werde er eine andere Werkstatt beauftragen. Der Verkäufer reagierte nicht. Daraufhin gab der Kläger den Wagen in Reparatur. Der Verkäufer verweigert nun die Erstattung der Kosten. Er sagt, der Käufer hätte ihm eine «angemessene Frist» setzen müssen.