Zwischenschritte im Nordsee-Gasförderstreit: Entscheidungen, Kompromisse und ein geschütztes Riff
Im Streit um die geplante Gasförderung vor Borkum hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) eine Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die wasserrechtliche Genehmigung für ein Stromkabel abgewiesen. Dieses Kabel soll den notwendigen Strom von einem nahegelegenen Windpark zur Förderplattform des Unternehmens One-Dyas leiten.
Ein heikler Punkt: Das Kabel soll durch ein Schutzgebiet verlaufen, das empfindliche Riff-Formationen beherbergt. Die drohende Beeinträchtigung dieser natürlichen Strukturen hatte im Frühjahr zu zusätzlichen Auflagen für die Genehmigung geführt. Doch bleibt die Lage verzwickt, da die tatsächliche Kabelverlegung vorerst untersagt bleibt.
Der Grund liegt in einem parallelen Verfahren, in dem die DUH beim Verwaltungsgericht Oldenburg Erfolge verzeichnete. Es geht um Befreiungen vom Naturschutzrecht, die der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für ungültig erklärt sehen möchte. Eine eingelegte Beschwerde der Gegenseite ist aktuell beim OVG in Lüneburg anhängig.
Die DUH, ihrer Strategie zum Schutz des seltenen Steinriffs treu bleibend, misst der aktuellen Entscheidung des OVG nur begrenzte Wichtigkeit bei. Constantin Zerger von der DUH erklärte, dass für One-Dyas noch keine endgültige Lösung erreicht sei und kritisierte die getrennten Verfahren für wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigungen als unverständlich.
Von Seiten One-Dyas zeigt man sich dennoch optimistisch. Das Unternehmen bewertet die Bestätigung der gültigen wasserrechtlichen Genehmigung als bedeutenden Fortschritt. Dennoch bleibt man geduldig und wartet auf den ausstehenden Gerichtsbeschluss zu den naturschutzrechtlichen Befreiungen.
Auch das niedersächsische Umweltministerium betont, dass die Gesamtlösung erst mit einem Gerichtsbeschluss zur Naturschutzfrage sicher ist.

