Urteil: Kirchen dürfen nicht auf Religionszugehörigkeit pochen
25. Oktober 2018, 16:46 Uhr · Quelle: dpa
Erfurt (dpa) - Die Kirchen in Deutschland dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr von jedem Bewerber eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es setzte in einem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft gefordert werden darf.