
Erfurt (dpa) - Die Kirchen in Deutschland dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr von jedem Bewerber eine Religionszugehörigkeit verlangen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es setzte in einem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft gefordert werden darf.
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