Strengere Sicherheitsstandards: EU verschärft Regeln für Kinderspielzeug
Das Europäische Parlament hat neue Sicherheitsvorschriften für den Verkauf von Kinderspielzeug in der EU verabschiedet. Die aktualisierten Regelungen beinhalten unter anderem ein Verbot bestimmter Chemikalien und zusätzliche Pflichten für Online-Marktplätze, um die Sicherheit von Spielzeugprodukten zu gewährleisten.
Ein zentraler Aspekt der neuen Vorgaben ist die Einführung eines digitalen Produktpasses für jedes in der EU verkaufte Spielzeug. Dieser Pass ermöglicht es, Sicherheitsinformationen über einen QR-Code abzurufen, sodass sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Zollbehörden leichter überprüfen können, ob ein Spielzeug den Sicherheitsanforderungen entspricht.
Online-Marktplätze sind künftig verpflichtet, die Sicherheit der auf ihren Plattformen angebotenen Spielzeuge sicherzustellen, besonders da der Spielzeugkauf zunehmend online und über internationale Anbieter erfolgt. Die EU reagiert damit auf den wachsenden Internetmarkt.
Die Neuregelung erweitert zudem die Liste verbotener Stoffe. Verboten werden insbesondere Substanzen, die das Hormonsystem beeinflussen, sowie die absichtliche Nutzung sogenannter PFAS, langlebiger Chemikalien, die sich in der Umwelt und im menschlichen Körper anreichern. Andere potenziell gefährliche Substanzen dürfen nur in Spielzeugen verwendet werden, die explizit für den Außeneinsatz bestimmt sind.
Laut EU-Parlament war Spielzeug im letzten Jahr das am zweithäufigsten gemeldete Produkt im europäischen Warnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte, dicht hinter Kosmetika. Bei der Hälfte dieser Meldungen waren chemische Inhaltsstoffe das Hauptproblem.
Das neue EU-Gesetz tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, allerdings gibt es einen Übergangszeitraum von viereinhalb Jahren für die Industrie, um die Anforderungen umzusetzen. Die vollständigen Vorschriften werden damit frühestens 2030 in Kraft treten.

