Schnellere Rückführungen: Bundesregierung plant Maßnahmen, um gesellschaftliche Akzeptanz zu erhalten
Die Bundesregierung plant Maßnahmen für schnellere Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern. Laut Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sind diese notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz für den Schutz von Flüchtlingen aufrechtzuerhalten. Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz soll dafür sorgen, dass mehr Menschen ohne Bleiberecht abgeschoben werden können. Der Bundestag wird am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf beraten.
Die geplanten Verfahrensvereinfachungen sollen verhindern, dass Personen kurz vor ihrer Abschiebung untertauchen. Bisher scheitern Abschiebungen oft im letzten Moment, da die Betroffenen nicht auffindbar sind. Um diesem Problem entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf vor, die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage zu verlängern. Zudem sollen Behördenvertreter in Gemeinschaftsunterkünften auch andere Räume als das Zimmer des Abzuschiebenden betreten dürfen.
Innenministerin Faeser betonte, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um der humanitären Verantwortung Deutschlands gerecht zu werden und die Integration der Geflüchteten zu unterstützen. Sie betont dabei die große Anzahl von 1,1 Millionen Geflüchteten aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen. Durch die geplanten restriktiven Maßnahmen sei es möglich, sowohl Schutz zu gewährleisten als auch die gesellschaftliche Akzeptanz aufrechtzuerhalten.
Die Grünen, besonders Katharina Stolla von der Grünen Jugend, sehen das geplante Gesetz jedoch kritisch. Sie befürchten eine Entrechtung von Menschen, die in Wirklichkeit dringend Schutz benötigen. Stolla beschuldigt die Bundesregierung, sich von rechten Positionen treiben zu lassen. Auch der Grünen-Europaparlamentarier Erik Marquardt äußerte Bedenken hinsichtlich des Gesetzesentwurfs. Er befürchtet, dass Seenotretter und andere Helfer, die Geflüchteten unentgeltlich Hilfe leisten, strafrechtlich verfolgt werden könnten.
Auch die Union äußerte Kritik am geplanten Gesetz. Alexander Throm (CDU), innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion, bezeichnete das Rückführungsverbesserungsgesetz als "Rückführungsverschlechterungsgesetz". Er bemängelte insbesondere die Pflicht, Anwälte vor Ausreisegewahrsam über die Maßnahmen zu informieren, da dies dazu führen würde, dass die Ausreisepflichtigen fliehen könnten, sobald sie in Haft genommen werden sollen.
Die Entscheidung über den Gesetzentwurf wird am Donnerstag im Bundestag erwartet. (eulerpool-AFX)

