Organspende: Verpflichtende Eintragung in Register oder Zusatzbeitrag?
Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger schlägt angesichts des Mangels an Spenderorganen eine Verpflichtung zur Eintragung der Haltung zur Organspende in das geplante Organspenderegister vor. Versicherte, die dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, sollen laut Pilsinger einen monatlichen Zusatzbeitrag von 10 Euro zahlen, bis die Eintragung erfolgt ist. Dies geht aus einem Brief an Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt.
Das Organspenderegister wurde im Jahr 2020 beschlossen und sollte ursprünglich im ersten Quartal 2024 starten. Dort sollen Bürger ihre Spendebereitschaft online speichern können. Zudem sollen alle Bürgerinnen und Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema angesprochen werden. Doch bisher kam es zu einigen Verzögerungen.
Pilsinger schlägt vor, dass Krankenkassen in Zukunft ihre Versicherten zweimal schriftlich auffordern sollen, ihren Willen im Hinblick auf eine Organspende zu dokumentieren. Dabei sollen neben der Bereitschaft und einem klaren Nein zur Organspende auch die Option "Ich kann mich nicht entscheiden" zur Verfügung stehen. Diese Option sei laut Pilsinger wichtig, da es Menschen gebe, die aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeit oder psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage seien, eine Entscheidung zu treffen.
Der Vorschlag von Pilsinger sieht vor, dass die Eintragung in das Register nicht nur bei den Krankenkassen, sondern auch bei Apotheken, Ärzten, Zahnärzten und online zu Hause möglich sein soll.
Aktuell warten in Deutschland laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation rund 8.400 Menschen auf ein oder mehrere Organe. Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet, was einem Anstieg von 96 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. (eulerpool-AFX)

