Neue Regelung: Gentechnisch veränderte Lebensmittel in EU ohne Kennzeichnungspflicht
Die Europäische Union hat eine bedeutende Entscheidung im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung getroffen. Zukünftig sollen mit modernen Gentechnikverfahren veränderte Lebensmittel in den Supermärkten der EU ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden dürfen. Diese Änderung resultiert aus einer Einigung zwischen den Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments, die nach intensiven Verhandlungen in Brüssel erzielt wurde. Durch die neue Regelung werden viele Züchtungen von den bislang strengen Gentechnikvorgaben der EU ausgenommen.
Diese Entwicklung markiert einen bedeutenden Wandel im Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen innerhalb der europäischen Lebensmittelindustrie und könnte weitreichende Folgen für Hersteller und Verbraucher haben. Während die Entscheidung zur Erleichterung der Kennzeichnungspflichten von Befürwortern als Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit gesehen wird, bleibt abzuwarten, wie Verbraucher und Kritiker auf diese bedeutende regulatorische Anpassung reagieren werden.

