Mehr Rechte für Pauschalreisende: EU plant weitreichende Neuerungen
Reisenden in der Europäischen Union stehen zukünftig bedeutende Verbesserungen bei der Stornierung von Pauschalreisen und der Rückerstattung von Kosten bevor. In Brüssel haben sich Vertreter der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament vorläufig auf neue Regelungen geeinigt. Diese Vereinbarung hat jedoch noch keine unmittelbare Rechtskraft.
Künftig soll es für Urlauber, die ihr Komplettpaket aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände stornieren müssen, keine Gebühren mehr geben. Was genau als höhere Gewalt zählt, wird im Einzelfall entschieden, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Sollte ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise absagen, so ist er laut Einigung verpflichtet, den Reisenden innerhalb von 14 Tagen den Reisepreis zurückzuerstatten. Alternativ können zwar auch Gutscheine angeboten werden, doch die Reisenden sind nicht verpflichtet, diese zu akzeptieren. Sollten sie zugestimmt werden, müssen die Gutscheine mindestens dem Wert der Rückerstattung entsprechen.
Zusätzlich sollen Reisende künftig besser informiert werden. Dazu zählen Details zu Zahlungsmethoden, relevanten Pass- und Visabestimmungen, etwaigen Stornierungsgebühren sowie Informationen zur Barrierefreiheit.
Die EU-Kommission schlug Ende 2023 eine Anpassung der bestehenden Regelungen vor. Die nun vorliegende Einigung muss noch formell durch das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat bestätigt werden. Nach Inkrafttreten werden die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit haben, diese EU-Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen.

