Künstliche Intelligenz auf dem Prüfstand: Gema fordert Klarheit vor Gericht
Die laufende Auseinandersetzung zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und dem KI-Unternehmen OpenAI könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Texten durch künstliche Intelligenz haben. Im Fokus der Klage, die derzeit vor dem Landgericht München verhandelt wird, steht die Nutzung mehrerer prämierter Liedtexte, darunter Hits wie "Atemlos" und "Männer".
Im Kern geht es um die Frage, ob OpenAI mit seinem Sprachmodell ChatGPT Urheberrechte verletzt hat, indem es geschützte Texte beim Training verwendete und diese auf Anfrage nahezu unverändert wiedergab. Während die Gema eine Verletzung der Urheberrechte konstatiert, bestreitet OpenAI diesen Vorwurf energisch.
Noch steht nicht fest, ob das Landgericht selbst ein Urteil fällen oder den Fall an den Europäischen Gerichtshof überweisen wird, um eine endgültige Klärung der komplexen Rechtsfragen zu erreichen. Beide Parteien haben eine solche Verweisung vorgeschlagen, angesichts der grundlegenden Bedeutung der zu klärenden Fragen.
Besonders spannend bleibt, ob das gerichtliche Ergebnis eine Neuausrichtung der Machtverhältnisse zwischen der Kreativwirtschaft und Technologieunternehmen einläuten könnte. Sollten die Forderungen der Gema letztlich bestätigt werden, müssten Technologieunternehmen künftig die Rechteinhaber vor der Nutzung ihrer Werke für KI-Anwendungen konsultieren und möglicherweise finanziell kompensieren.
Die Richterin Elke Schwager hat jedenfalls in einer vorläufigen Bewertung bereits durchblicken lassen, dass die Argumente der Gema in vielen Punkten überzeugen könnten. Für die Kreativszene, die intensiv auf diesen Fall schaut, sind die kommenden Entscheidungen von enormer Tragweite.

