Grundsteuer-Reform bleibt bestehen: BFH bestätigt Rechtmäßigkeit
Die Grundsteuer-Reform, die zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist, hat vom Bundesfinanzhof in München grünes Licht erhalten und wird nicht als verfassungswidrig angesehen. Immobilienbesitzer aus Köln, Berlin und Sachsen, die gegen die Neuregelung geklagt hatten, sahen sich enttäuscht, als der 2. BFH-Senat unter Vorsitz von Franceska Werth ihre Klage abwies.
In dem Verfahren argumentierten die Kläger, dass die pauschalen Durchschnittswerte zur Festsetzung der Grundsteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Trotz der Bedenken dieser sowie des Eigentümerverbands Haus & Grund und des Bundes der Steuerzahler hinsichtlich einer möglichen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, stützt das Gericht dennoch die aktuelle Praxis der Finanzämter.
Die Grundsteuer ist eine zentrale Einnahmequelle für die Länder, auch wenn sie nur von Immobilieneigentümern direkt getragen wird. Vermieter legen diese Kosten in der Regel auf ihre Mieter um, was breite Teile der Bevölkerung betrifft. Reiner Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbunds, warnte vor den hohen Belastungen für viele Bürger, die durch die vermeintlich zu hoch angesetzten Durchschnittswerte entstehen könnten.
In puncto Gleichheitsgrundsatz sieht der Bundesfinanzhof in der Verwendung pauschaler Berechnungen jedoch keinen Verfassungsverstoß. Diese Methode erlaubt es den Finanzämtern, nicht jede Miet- und Bodenwertbewertung einzeln vornehmen zu müssen, sondern sich auf Durchschnittswerte zu verlassen.
Über 2,8 Millionen Einsprüche und mehr als 2.000 Klagen wurden im gesamten Bundesgebiet gegen die Grundsteuerbescheide eingereicht, jedoch mit größtenteils negativen Ergebnissen für die Kläger. Die BFH-Entscheidung basiert auf dem Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt, während andere Länder wie Bayern und Baden-Württemberg eigene Regelungen vorsehen, gegen die ebenfalls Klagen anhängig sind.
Die Reform der Grundsteuer war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die vorherige Regelung 2018 aufgrund veralteter Grundstückswerte für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Neuregelung zielt darauf ab, aufkommensneutral zu bleiben, obwohl Kritiker hier skeptisch sind. Ob die Reform dieses Ziel erreicht, wird sich in den kommenden Jahren zeigen, nachdem alle Einnahmen vollständig erfasst sind.

