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Gerichtsstreit um „Dubai-Schokolade“: Aldi verliert vorerst das Verkaufsrecht

13. Januar 2025, 21:00 Uhr · Quelle: InvestmentWeek
Ein Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen: Aldi darf seine beliebte „Dubai-Schokolade“ nicht mehr anbieten, da diese nicht in Dubai hergestellt wurde. Der Fall zeigt die Risiken von Herkunftsbezeichnungen im Lebensmittelhandel.

Als Aldi vor wenigen Monaten die „Alyan Dubai Handmade Chocolade“ in die Regale brachte, ahnte der Discounter wohl kaum, welche juristische Welle dies auslösen würde. Doch das Landgericht Köln hat entschieden: Diese Schokolade darf nicht mehr verkauft werden.

Der Grund? Sie wird in der Türkei produziert und nicht in Dubai, wie der Name suggeriert. Das Gericht wertete dies als irreführende Herkunftsangabe und erließ eine einstweilige Verfügung.

Ein Siegeszug mit Folgen

Die sogenannte Dubai-Schokolade hatte sich binnen kürzester Zeit zu einem Verkaufsschlager entwickelt. Ursprünglich durch Social-Media-Plattformen und Influencer gehypt, eroberte sie schnell die Märkte in Europa.

Verbraucher zeigten sich bereit, für diese luxuriöse Süßware tief in die Tasche zu greifen – für originale Produkte aus Dubai teils über 20 Euro pro Tafel. Doch genau hier liegt das Problem: Die von Aldi angebotene Variante wird in der Türkei hergestellt und zu einem Bruchteil des Preises verkauft.

„Dies sei eine klare Täuschung der Verbraucher“, erklärte Andreas Wilmers, der Kläger und Importeur von Schokolade aus Dubai.

„Die Qualität und Herkunft der Zutaten unterscheiden sich erheblich.“ Wilmers verkauft die originale Schokolade für knapp 30 Euro pro 190-Gramm-Tafel und betont, dass die Herstellungskosten allein deutlich höher seien.

Aldi verkaufte die „Alyan Dubai Handmade Chocolate“ für 3,79 Euro – ein Bruchteil des Preises für echte Dubai-Schokolade. Kritiker werfen dem Discounter vor, den Hype mit minderwertiger Ware auszunutzen.

Gattungsbezeichnung oder Herkunftsangabe?

Der Streit um die Begrifflichkeit der „Dubai-Schokolade“ ist nicht neu. Ähnliche Fälle hatte das Landgericht Köln bereits bei anderen Händlern wie Medi First GmbH und KC Trading UG verhandelt. Auch diese Unternehmen durften ihre Produkte nicht mehr unter diesem Namen vertreiben, da Verbraucher die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ als Hinweis auf die geografische Herkunft deuteten.

Aldi, Lidl und Lindt, die ebenfalls Schokolade mit dieser Bezeichnung im Sortiment führen, argumentierten, dass es sich um eine Gattungsbezeichnung handle.

Diese Bezeichnung stehe für die charakteristische Füllung aus Pistaziencreme, Sesampaste und Kadayif-Fäden. Doch die Richter folgten dieser Argumentation nicht.

Ein Präzedenzfall mit Potenzial

Das Urteil gegen Aldi könnte weitreichende Folgen für die Lebensmittelbranche haben. Immer mehr Produkte spielen mit exotisch klingenden Namen, um sich von der Konkurrenz abzuheben und höhere Preise zu rechtfertigen.

Doch die rechtlichen Anforderungen an korrekte Herkunftsangaben werden strenger.

Lindt und Lidl stehen bereits unter Beschuss und könnten ebenfalls mit Verkaufsstopps rechnen. Laut Wilmers sei der Markt für originale Dubai-Schokolade äußerst exklusiv, da nur wenige Hersteller in Dubai tatsächlich exportieren.

„Es ist nicht akzeptabel, dass Kunden minderwertige Ware als Premiumprodukt verkauft bekommen“, so Wilmers.

Kampf um Exklusivrechte

Hinter der juristischen Auseinandersetzung steckt jedoch nicht nur der Schutz von Verbrauchern, sondern auch knallharte wirtschaftliche Interessen.

Wilmers beansprucht die exklusiven Vertriebsrechte für die originale Dubai-Schokolade in Europa. Der Marktwert dieser Spezialität ist in den vergangenen Jahren durch den Boom der Premiumlebensmittel stark gestiegen.

Obwohl Aldi vor Gericht unterlag, bleibt abzuwarten, wie der Einzelhandel auf diese Entwicklung reagiert. Einige Marktbeobachter erwarten, dass der Fall als Weckruf für andere Unternehmen dient, ihre Markenstrategie zu überdenken und ihre Produktbezeichnungen transparenter zu gestalten.

Finanzen / Law
[InvestmentWeek] · 13.01.2025 · 21:00 Uhr
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