Geld zurück bei storniertem Flug: Stornogebühr laut EuGH unzulässig
Flugreisende können heutzutage für wenig Geld von A nach B fliegen. Doch die Billigtickets haben einen Nachteil: Müssen sie storniert werden, erheben manche Fluggesellschaften Stornogebühren, wenn Kunden die Flugkosten zurückfordern. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Denn die Extra-Gebühren sind den Richtern zufolge unzulässig.
Stornieren Fluggäste ihren Flug, können sie sich zumindest einen Teil der Flugkosten zurückerstatten lassen. Denn die Fluglinien müssen die Steuern und die Flughafengebühren wieder auszahlen, wenn Kunden deren Rückerstattung fordern. Abhängig davon, ob der Platz im Flugzeug an einen neuen Passagier verkauft wird, können Reisende auch mehr Geld für den stornierten Flug erhalten.
Ist der Flug besonders billig, lohnte sich der Aufwand bei einigen Fluggesellschaften bisher jedoch nicht. Grund hierfür sind Bearbeitungsgebühren, die die Unternehmen beim Antrag auf Rückerstattung erheben. Mit den Zusatzkosten dürfte jetzt jedoch Schluss sein. Denn der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass Klauseln über eine pauschale Bearbeitungsgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zulässig sind. Zudem urteilten die Richter, dass Airlines den Flugpreis nach Gebühren, Zuschlägen und Steuern genau aufschlüsseln müssen.
EuGH stärkt Rechte von Fluggästen bei Flugstornierung
Der Entscheidung des EuGH geht ein laufender Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Air Berlin voraus. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Fluglinie geklagt, da sie in der erhobenen Bearbeitungsgebühr von 25 Euro eine einseitige Belastung von Flugreisenden sieht.
Noch steht ein endgültiges Urteil des Bundesgerichtshofes im Fall Verbraucherschützer gegen Air Berlin aus. Allerdings hat die Entscheidung des EuGH zu den unzulässigen Stornogebühren eine EU-weite Signalwirkung. "Fluggästen wird es in Zukunft erleichtert, einen Teil ihres gezahlten Flugpreises bei einer Stornierung erstattet zu bekommen", erklärt vzbv-Vorstand Klaus Müller die Bedeutung des EuGH-Urteils.
Flugreisenden, die die Kosten für ihren stornierten Flug zurückfordern wollen, stellt die Verbraucherzentrale einen Musterbrief zur Verfügung.
Erstattung für stornierte Flüge: Zusatzkosten müssen fallen
Nicht nur Air Berlin erhebt eine Stornogebühr. Auch bei anderen Fluggesellschaften fallen die Zusatzkosten an. Laut Finanztip berechnet beispielsweise Eurowings für Angebote außerhalb der flexiblen Tarife eine Extra-Gebühr von bis zu 90 Euro. Laut Stiftung Warentest müssen sich Passagiere, die ihr Recht durchsetzen wollen, auf Widerstand vonseiten der Airlines einstellen. Die Verbraucherorganisation rät daher: "Wer einen teuren Flug stornieren musste und eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen."
Tipp: Eine Rechtsschutzversicherung schützt Versicherte vor hohen Anwaltskosten. Kommt es zu einem Prozess, erstattet der Versicherer unter anderem auch die Kosten für das Gericht. Da beim Privatrechtsschutz jedoch Wartezeiten gelten, sollten sich Verbraucher frühzeitig um diese sinnvolle Absicherung kümmern.