EU-Gericht: Mehrfach befristete Arbeitsverträge zulässig
26. Januar 2012, 11:52 Uhr · Quelle: dpa
Luxemburg (dpa) - Mehrfach verlängerte aber auch immer wieder befristete Arbeitsverträge widersprechen nicht dem EU-Recht. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Das höchste EU-Gericht war vom Bundesarbeitsgericht angerufen worden. Hintergrund ist die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit 13 befristeten Verträgen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln beschäftigt war. Die Frau hatte immer Mitarbeiter vertreten, die beispielsweise Babypause machten. Sie hatte auf Festanstellung geklagt.

